Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung (Stand 09/2009) NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Agrarmax. 2.0
Folgende Leistungserweiterungen sind beitragsfrei in unserem Produkt NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Agrarmax. 2.0 enthalten: ( Maßgebend sind die Bedingungen und Klauseln )
* Selbstbeteiligung 10 % max. 1.000 €
Umweltrisiken
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Umweltschaden-Basisversicherung
Mengenbegrenzung für:
Tarifvergleich nicht vorhanden
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für meinen Betrieb?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen die Dritte gegen Sie oder Ihren Betrieb erheben. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, den Ersatz von berechtigten Schadenersatzansprüchen sowie die Prüfung und Abwehr nicht berechtigter Haftpflichtansprüche. Sie leistet dabei „passiven“ Rechtschutz.
Welche Personen sind über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung, PrivatSpar 4.0, beitragsfrei mitversichert.
Versichert sind:
Zum 14.11.2007 in das neue Umweltschadensgesetz in Kraft getreten.
Sind Umweltschäden mitversichert?
Ja. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung auch die Umweltschaden-Basisversicherung mitversichert. Das Fassungsvermögen der versicherten Anlagen ist begrenzt.
Was ist ein Umweltschaden und wer unterliegt dieser Umwelthaftung?
Umweltschaden im Sinne des Umweltschadengesetzes ist eine Schädigung von Arten (Tiere und Pflanzen) und deren natürlichen Lebensräumen (sog. Biodiversität) sowie von Gewässern (einschließlich Grundwasser) und Boden. Die Umwelthaftung richtet sich gegen jeden, der den Schaden durch eine berufliche Tätigkeit schuldhaft verursacht hat. Wird der Schaden durch bestimmte Anlagen oder gefährliche Stoffe verursacht, haftet der Betreiber der Anlage oder der Verwender der Stoffe auch ohne Verschulden.
Warum benötige ich zusätzlich zur Umwelthaftpflichtversicherung noch eine Umweltschadensversicherung?
Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Ansprüche Dritter wegen Sachschäden und Verletzungen von Personen. Bei der Umweltschadenversicherung geht es um Schäden an der Umwelt selbst, die durch das Umweltschadengesetz jetzt erstmals öffentlich-rechtliche Ansprüche von Behörden auslösen. Diese Ansprüche waren bislang nicht versichert.
Sind Schäden am eigenen Boden/Grundstück oder am Grundwasser mitversichert?
Schäden am eigenen Boden/Grundstück oder am Grundwasser sind über die Umweltschaden-Basisversicherung nicht versichert.
Durch unsere Bausteine UmweltPlus oder UmweltTop haben Sie aber die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern.
Welcher Umweltschaden wäre denkbar?
Ein Landwirt lagert umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel. Aus ungeklärten Gründen bricht im Betrieb ein Brand aus, in dessen Folge mit Pflanzenschutzmittel verseuchtes Löschwasser in den Boden des Nachbargrundstücks eindringt. Die giftige Brühe fließt in einen Bach, der nahe dem Grundstück verläuft, und sickert bis in das Grundwasser. Im Bach lebende Flusskrebse verenden.
Die Folge für den Landwirt: Schon nach altem Recht mussten Sie für die Entgiftung des Nachbargrundstücks aufkommen. Nach der neuen Rechtslage müssen Sie nun auch für die Wiederansiedlung der geschützten Fauna, der Reinigung des Bachs und vor allen Dingen auch des Grundwassers sorgen.
Ist die sog. einfache Produkthaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die durch
nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss der Arbeiten entstehen.
Wo die einfache Produkthaftpflicht ausreicht?
Überall dort, wo die Erzeugnisse des Landwirts nicht weiterverarbeitet werden, reicht die einfache Produkthaftpflichtversicherung. Anders verhält es sich, wenn der Landwirt seine Erzeugnisse wie Kartoffeln, Eier, Getreide, Gemüse oder Obst an gewerbliche Abnehmer liefert, die sie weiterverarbeiten. Dann ist der Abschluss der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Welcher Produkthaftpflichtschaden wäre denkbar?
Der Landwirt verkauft auf seinem Hof mit Salmonellen verseuchte Eier an den Endverbraucher. Mehrere Personen erkranken. Es tritt ein Personenschaden ein.