Betriebshaftpflicht

  • Dank unserer mehr als 190-jährigen Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich wissen wir, dass vielfach individuelle Lösungen gefunden werden müssen.
     
  • Sprechen Sie uns gerne an.

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung (Stand 09/2009) NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Agrarmax. 2.0



Folgende Leistungserweiterungen sind beitragsfrei in unserem Produkt NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Agrarmax. 2.0 enthalten: ( Maßgebend sind die Bedingungen und Klauseln )

  • Altenteiler und Hofnachfolger sowohl in als auch außerhalb einer häuslichen Gemeinschaft
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bis max. 50.000 €
  • Auslandsschäden *
  • Arbeitsmaschinen bis 6 km/h, die nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind (Zugmaschinen, Raupenschlepper und Gabelstapler)- sowie Anhänger bis 25 km/h, die nicht Zulassungs- und Versicherungspflichtig sind
  • Arbeitsmaschinen, selbstfahrend bis 20 km/h (außer Bagger)
  • Arbeits- und Zuchtpferde, inkl. Fohlen bis 3 Jahre
  • BauherrenhaftpflichtBauherrenhaftpflicht
    Die gesetzliche Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmer als Bauherrn für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundstücksrisiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
    Vorraussetzungen: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen. Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag – abhängig vom Wert der Eigenleistung – mitversichert werden.
    Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:
      * Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
      * Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
      * Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
      * Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
    bis Bausumme 500.000 € (bauen in Eigenleistung bis 50.000 €)
  • Bearbeitungsschäden *  
     
  • Be- und Entladeschäden von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen  *
  • Betriebsveranstaltungen, Hoffeste (bis 3 Tage)
  • Betreiben und Abgeben von elektrischer Energie im Nebenbetrieb (Windkraftanlagen)
  • Erlaubtes Verbrennen von Unkraut und Ernterückständen *
  • Ferien auf dem Bauernhof bis 10 Betten
  • Fotovoltaikanlagen für Landwirte, nicht für Gesellschaften
  • Hemmstoffhaltige Milch
  • Kleinkläranlagen (für häusliche Abwässer)
  • Leitungs- und Leitungsfolgeschäden *
  • Marktstände, Hofläden (Verkauf selbsterzeugter und fremder Produkte, soweit nicht gewerbesteuerpflichtig
  • Mähdrescher im eigenen Betrieb bis 20 km/h
  • Mietsachschäden an gemieteten Wirtschaftsgebäuden bis 1.000.000 € *
  • Nebenbetriebe, die dem versicherten Betrieb dienen und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zugeteilt sind
  • Produkthaftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden
  • Privathaftpflicht, PrivatSpar 4.0
  • Schankwirtschaft, Hecken-, Strauß-, Besen- Kranzwirtschaft ohne Beherbergung; Melkhus
  • Tanksäulen für eigene Zwecke
  • Weidedeckschäden *

* Selbstbeteiligung 10 % max. 1.000 €


Umweltrisiken

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Umweltschaden-Basisversicherung

Mengenbegrenzung für:

  • Mineralöle, Diesel, Benzin, Heizöl bis 15.000 l aller Behälter
  • Gülle, Jauche, Sickersäfte bis 3.000.000 l
  • Kleingebinde bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 1.000 l, je Behälter bis 250 l
  • Stalldung und feste Düngemittel in unbegrenzter Menge.
  • Flüssigdünger bis 10.000 l
  • Gastanks bis 3 t  

Tarifvergleich nicht vorhanden

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für meinen Betrieb?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen die Dritte gegen Sie oder Ihren Betrieb erheben. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, den Ersatz von berechtigten Schadenersatzansprüchen sowie die Prüfung und Abwehr nicht berechtigter Haftpflichtansprüche. Sie leistet dabei „passiven“ Rechtschutz.


Welche Personen sind über die Privathaftpflichtversicherung versichert?

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung, PrivatSpar 4.0, beitragsfrei mitversichert.
Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer (Betriebsinhaber)
  • Altbesitzer (1. Generation) und Hofnachfolger (sowohl in als auch außerhalb einer häuslicher Gemeinschaft) sowie
  • in häuslicher Gemeinschaft lebende voll- und minderjährige Angehörige (z.B. Bruder, ect), die auf dem Betriebsgrundstück leben und dort auch polizeilich gemeldet und im Antrag namentlich genannt sind.


Zum 14.11.2007 in das neue Umweltschadensgesetz in Kraft getreten.
Sind Umweltschäden mitversichert?


Ja. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung auch die Umweltschaden-Basisversicherung mitversichert. Das Fassungsvermögen der versicherten Anlagen ist begrenzt.


Was ist ein Umweltschaden und wer unterliegt dieser Umwelthaftung?

Umweltschaden im Sinne des Umweltschadengesetzes ist eine Schädigung von Arten (Tiere und Pflanzen) und deren natürlichen Lebensräumen (sog. Biodiversität) sowie von Gewässern (einschließlich Grundwasser) und Boden. Die Umwelthaftung richtet sich gegen jeden, der den Schaden durch eine berufliche Tätigkeit schuldhaft verursacht hat. Wird der Schaden durch bestimmte Anlagen oder gefährliche Stoffe verursacht, haftet der Betreiber der Anlage oder der Verwender der Stoffe auch ohne Verschulden.


Warum benötige ich zusätzlich zur Umwelthaftpflichtversicherung noch eine Umweltschadensversicherung?

Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Ansprüche Dritter wegen Sachschäden und Verletzungen von Personen. Bei der Umweltschadenversicherung geht es um Schäden an der Umwelt selbst, die durch das Umweltschadengesetz jetzt erstmals öffentlich-rechtliche Ansprüche von Behörden auslösen. Diese Ansprüche waren bislang nicht versichert.


Sind Schäden am eigenen Boden/Grundstück oder am Grundwasser mitversichert?

Schäden am eigenen Boden/Grundstück oder am Grundwasser sind über die Umweltschaden-Basisversicherung nicht versichert.
Durch unsere Bausteine UmweltPlus oder UmweltTop haben Sie aber die Möglichkeit  Ihren Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern.


Welcher Umweltschaden wäre denkbar?

Ein Landwirt lagert umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel. Aus ungeklärten Gründen bricht im Betrieb ein Brand aus, in dessen Folge mit Pflanzenschutzmittel verseuchtes Löschwasser in den Boden des Nachbargrundstücks eindringt. Die giftige Brühe fließt in einen Bach, der nahe dem Grundstück verläuft, und sickert bis in das Grundwasser. Im Bach lebende Flusskrebse verenden.
Die Folge für den Landwirt: Schon nach altem Recht mussten Sie für die Entgiftung des Nachbargrundstücks aufkommen. Nach der neuen Rechtslage müssen Sie nun auch für die Wiederansiedlung der geschützten Fauna, der Reinigung des Bachs und vor allen Dingen auch des Grundwassers sorgen.

  • selbst wenn Sie an dem Brand kein Verschulden trifft.



Ist die sog. einfache Produkthaftpflichtversicherung mitversichert?

Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die durch

  • hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse
  • Arbeiten oder sonstigen Leistungen

nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss der Arbeiten entstehen.


Wo die einfache Produkthaftpflicht ausreicht?

Überall dort, wo die Erzeugnisse des Landwirts nicht weiterverarbeitet werden, reicht die einfache Produkthaftpflichtversicherung. Anders verhält es sich, wenn der Landwirt seine Erzeugnisse wie Kartoffeln, Eier, Getreide, Gemüse oder Obst an gewerbliche Abnehmer liefert, die sie weiterverarbeiten. Dann ist der Abschluss der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zu empfehlen.


Welcher Produkthaftpflichtschaden wäre denkbar?

Der Landwirt verkauft auf seinem Hof mit Salmonellen verseuchte Eier an den Endverbraucher. Mehrere Personen erkranken. Es tritt ein Personenschaden ein.