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* Der Preis gilt für den Seniorentarif mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Schaden und einer Deckungssumme von 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
PrivatSpar 4.0
Deckungssummen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden5, 10 oder 15 Mio. Euro
Vorsorgeversicherung5, 10 oder 15 Mio. Euro
Mietsachschäden1 Mio. Euro
Mitversicherte Personen
Behinderte, psychisch erkrankte o. pflegebedürftige Kinder*nein
Eltern und Großeltern, auch wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben*nein
Haushaltsangestellte des Versicherungsnehmersja
In eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner und dessen Kinder. (Der mitversicherte Partner muss beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet oder namentlich benannt sein)*ja
In häuslicher Gemeinschaft lebender Verwandter*nein
Kinder während der Ausbildung, Studium, Zivil-/Wehrdienst*ja
Mitversicherung von Stief- und Adoptivkindern*ja
Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der versicherten Personen Rettungs- oder Hilfsbehandlungen vornehmen!nein
Pfleger von im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Personennein
Unverheiratete Kinder, solange sie im Haushalt leben*ja
Volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind*ja
Vorübergehend eingegliederte Personen (z.B. Au-pair, Austauschschüler)*nein
Vorübergehend im Haushalt lebende Minderjährige (z.B. Enkel auf Besuch)*nein
Mitversicherte Tätigkeiten
Aktive Teilnahme als Privatperson an Radrennennein
Bestimmte selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000 EUR Jahresumsatz**nein
Ehrenamtliche Tätigkeit sowie als vormundschaftlich bestellter Betreuer. Insbesondere für: die Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-verbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppennein
Einschluss Internetnutzung/ Datenaustausch im privaten Bereichja
Gefälligkeitsschädennein
Laborarbeiten oder fachpraktischer Unterrichtbis 2.500 EUR, SB 100 EUR
Betriebspraktika von Schülernja
Mitversicherung der vormundschaftlich betreuten Personennein
Tätigkeit als Babysitterja
Tätigkeiten als Tageselternja max. 8 Kinder (ohne Entgelt)
Fahrzeuge, Tiere
Besitz oder Führen privat genutzter eigener oder fremder Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, sowie geliehener Segelboote ohne Hilfsmotorja
Ferngelenkte Modellfahrzeuge; sowie bis zu drei Modellflugzeuge über 15 km/hja
Fremde Jet-Skinein
Gebrauch von Fahrräder / Elektrofahrräderja
Halten oder Hüten von Blinden- und Behindertenbegleithundeja
Halten oder Hüten von Signalhunden (für Gehörlose)nein
Hüten fremder Hunde oder Pferdeja
Kitesurf-Boards u.- Drachen ohne Begrenzung der Flughöheja
Kraftfahrtzeuge bis 6 km/hnein
Krankenfahrstühle, Aufsitzmäher, Golfwagenja
Motorgetriebene Kinderfahrzeugeja
Reiter fremder Pferde und Benutzung fremder Pferdefuhrwerkeja
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/hnein
Surfbretter (Besitzen und Führen eigener und fremder Surfbretter)ja
Halten o. Hüten in der Wohnung gehaltener Schlangen o. Spinnennein
Eigene und fremde Motorboote bei gelegentlichen Gebrauch und sofern keine Erlaubnis erforderlich istnein
Immobilien
Als Inhaber einer Ferienwohnung, Ferienhaus, Wochenendhaus - in Europaja
Als Miteigentümer der zum Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) gehörenden Gemeinschaftsanlagenja
Bauen in eigener Regie mit Bauhelfernnein
BauherrenhaftpflichtBauherrenhaftpflicht
Die gesetzliche Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmer als Bauherrn für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundstücksrisiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
Vorraussetzungen: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen. Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag – abhängig vom Wert der Eigenleistung – mitversichert werden.
Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:
  * Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
  * Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
  * Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
  * Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
bis 50.000 EUR
Besitzer im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) o. Mehrfamilienhausesja
Flüssiggastanksja
Gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplatz, Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens, eines Swimmingpools oder eines Teichesja
Gewässerschäden aus Kleingebinden bis 50 l/kg je Einzelgebinde u. mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 500 l/kgja
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbst genutztes Mehrfamilienhausnein
Heizöltankbis 5.000 l oberirdisch
Photovoltaikanlagen bis 10 kwpnein
Unbebaute Grundstückenein
Mieten eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch im Ausland)ja
Vermietung von Einliegerwohnungennein
Vermietung von Eigentumswohnungen (max. 2 Wohnungen)nein
Vermietung von Ferienzimmernnein
Vermietung von Garagennein
Sonstiges
Ausfalldeckung für durch zahlungsunfähige Personen erlittene Eigenschädenab 5.000 EUR bis 500.000 EUR
Auslandsaufenthalt außerhalb Europasbis 2 Jahre
Bedingungsverbesserung für die Zukunftja
Einhaltung des Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinieja
Erlaubter privater Bestitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossenja
Geliehene, gemietete oder gepachtete Sachennein
Kautionsstellung weltweitnein
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDVja
Mediation (Unterstützung zur Beilegung eines Konfliktes bzgl. Schadenersatz an Gebäuden und Grundstücken)nein
Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr)nein
Schadenersatzansprüche aus Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzbis 50.000 EUR
Schäden durch deliktunfähige Personen*bis 15.000 EUR
Umweltschadenversicherungbis 100.000 EUR SB 1.000 EUR
Unbegrenzter Auslandsaufenthalt innerhalb Europasja
Verlust beruflicher o. dienstlicher Schlüssel/ Codekartenbis 10.000 EUR
Verlust privater Schlüssel/ Codekartenbis 10.000 EUR
Verlust fremder Tresor-, Auto- und Möbelschlüsselnein
Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes/ Zivildienstesja
Obliegenheiten
Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzungnein


ja = versichert
nein = nicht versichert

*gilt nicht für den Single-Tarif

**Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck, Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen und Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen

Stand 07/2012

Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
PrivatPremium
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Privatmax. 4.0
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
PrivatSpar 4.0
Deckungssummen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden5, 10 oder 15 Mio. Euro5, 10 oder 15 Mio. Euro5, 10 oder 15 Mio. Euro
Vorsorgeversicherung5, 10 oder 15 Mio. Euro5, 10 oder 15 Mio. Euro5, 10 oder 15 Mio. Euro
Mietsachschäden10 Mio. Euro6 Mio. Euro1 Mio. Euro
Mitversicherte Personen
Behinderte, psychisch erkrankte o. pflegebedürftige Kinder*jajanein
Eltern und Großeltern, auch wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben*jajanein
Haushaltsangestellte des Versicherungsnehmersjajaja
In eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner und dessen Kinder. (Der mitversicherte Partner muss beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet oder namentlich benannt sein)*jajaja
In häuslicher Gemeinschaft lebender Verwandter*jajanein
Kinder während der Ausbildung, Studium, Zivil-/Wehrdienst*jajaja
Mitversicherung von Stief- und Adoptivkindern*jajaja
Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der versicherten Personen Rettungs- oder Hilfsbehandlungen vornehmen!janeinnein
Pfleger von im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Personenjajanein
Unverheiratete Kinder, solange sie im Haushalt leben*jajaja
Volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind*jajaja
Vorübergehend eingegliederte Personen (z.B. Au-pair, Austauschschüler)*jajanein
Vorübergehend im Haushalt lebende Minderjährige (z.B. Enkel auf Besuch)*jajanein
Mitversicherte Tätigkeiten
Aktive Teilnahme als Privatperson an Radrennenjaneinnein
Bestimmte selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000 EUR Jahresumsatz**janeinnein
Ehrenamtliche Tätigkeit sowie als vormundschaftlich bestellter Betreuer. Insbesondere für: die Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-verbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppenjajanein
Einschluss Internetnutzung/ Datenaustausch im privaten Bereichjajaja
Gefälligkeitsschädenbis 100.000 EURbis 20.000 EURnein
Laborarbeiten oder fachpraktischer Unterrichtbis 20.000 EURbis 10.000 EURbis 2.500 EUR, SB 100 EUR
Betriebspraktika von Schülernjajaja
Mitversicherung der vormundschaftlich betreuten Personenjajanein
Tätigkeit als Babysitterjajaja
Tätigkeiten als Tageselternja max. 15 Kinder (auch gegen Entgelt)ja max. 8 Kinder (auch gegen Entgelt)ja max. 8 Kinder (ohne Entgelt)
Fahrzeuge, Tiere
Besitz oder Führen privat genutzter eigener oder fremder Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, sowie geliehener Segelboote ohne Hilfsmotorjajaja
Ferngelenkte Modellfahrzeuge; sowie bis zu drei Modellflugzeuge über 15 km/hjajaja
Fremde Jet-Skijaneinnein
Gebrauch von Fahrräder / Elektrofahrräderjajaja
Halten oder Hüten von Blinden- und Behindertenbegleithundejajaja
Halten oder Hüten von Signalhunden (für Gehörlose)janeinnein
Hüten fremder Hunde oder Pferdejajaja
Kitesurf-Boards u.- Drachen ohne Begrenzung der Flughöhejajaja
Kraftfahrtzeuge bis 6 km/hjajanein
Krankenfahrstühle, Aufsitzmäher, Golfwagenjajaja
Motorgetriebene Kinderfahrzeugejajaja
Reiter fremder Pferde und Benutzung fremder Pferdefuhrwerkejajaja
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/hjajanein
Surfbretter (Besitzen und Führen eigener und fremder Surfbretter)jajaja
Halten o. Hüten in der Wohnung gehaltener Schlangen o. Spinnenbis 25.000 EURneinnein
Eigene und fremde Motorboote bei gelegentlichen Gebrauch und sofern keine Erlaubnis erforderlich istjaneinnein
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
PrivatPremium
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Privatmax. 4.0
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
PrivatSpar 4.0
Immobilien
Als Inhaber einer Ferienwohnung, Ferienhaus, Wochenendhaus - in Europajajaja
Als Miteigentümer der zum Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) gehörenden Gemeinschaftsanlagenjajaja
Bauen in eigener Regie mit Bauhelfernbis 50.000 EURbis 50.000 EURnein
BauherrenhaftpflichtBauherrenhaftpflicht
Die gesetzliche Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmer als Bauherrn für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundstücksrisiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
Vorraussetzungen: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen. Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag – abhängig vom Wert der Eigenleistung – mitversichert werden.
Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:
  * Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
  * Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
  * Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
  * Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
bis 500.000 EURbis 250.000 EURbis 50.000 EUR
Besitzer im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) o. Mehrfamilienhausesjajaja
Flüssiggastanksjajaja
Gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplatz, Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens, eines Swimmingpools oder eines Teichesjajaja
Gewässerschäden aus Kleingebinden bis 50 l/kg je Einzelgebinde u. mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 500 l/kgjajaja
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbst genutztes Mehrfamilienhausbis max. 25.000 EUR Bjmbis max. 15.000 EUR Bjmnein
Heizöltankbis 15.000 lbis 10.000 lbis 5.000 l oberirdisch
Photovoltaikanlagen bis 10 kwpjajanein
Unbebaute Grundstückebis 10.000 m²bis 1.500 m²nein
Mieten eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch im Ausland)jajaja
Vermietung von Einliegerwohnungenbis max. 25.000 EUR Bjmbis max. 15.000 EUR Bjmnein
Vermietung von Eigentumswohnungen (max. 2 Wohnungen)janeinnein
Vermietung von Ferienzimmernjajanein
Vermietung von Garagenbis max. 25.000 EUR Bjmbis max. 15.000 EUR Bjmnein
Sonstiges
Ausfalldeckung für durch zahlungsunfähige Personen erlittene Eigenschädenab 1 EUR bis DSab 1.500 EUR bis DSab 5.000 EUR bis 500.000 EUR
Auslandsaufenthalt außerhalb Europasbis 5 Jahrebis 2 Jahrebis 2 Jahre
Bedingungsverbesserung für die Zukunftjajaja
Einhaltung des Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtliniejajaja
Erlaubter privater Bestitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossenjajaja
Geliehene, gemietete oder gepachtete Sachenbis 10.000 EURbis 5.000 EURnein
Kautionsstellung weltweitbis 50.000 EURneinnein
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDVjajaja
Mediation (Unterstützung zur Beilegung eines Konfliktes bzgl. Schadenersatz an Gebäuden und Grundstücken)jajanein
Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr)bis 10.000 EURbis 5.000 EURnein
Schadenersatzansprüche aus Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzbis 50.000 EURbis 50.000 EURbis 50.000 EUR
Schäden durch deliktunfähige Personen*bis 50.000 EURbis 25.000 EURbis 15.000 EUR
Umweltschadenversicherungbis 100.000 EUR SB 10.000 EURbis 100.000 EUR SB 1.000 EURbis 100.000 EUR SB 1.000 EUR
Unbegrenzter Auslandsaufenthalt innerhalb Europasjajaja
Verlust beruflicher o. dienstlicher Schlüssel/ Codekartenbis 50.000 EURbis 30.000 EURbis 10.000 EUR
Verlust privater Schlüssel/ Codekartenbis 50.000 EURbis 30.000 EURbis 10.000 EUR
Verlust fremder Tresor-, Auto- und Möbelschlüsselbis 50.000 EURneinnein
Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes/ Zivildienstesjajaja
Obliegenheiten
Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzungjaneinnein


ja = versichert
nein = nicht versichert

*gilt nicht für den Single-Tarif

**Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck, Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen und Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen

Stand 07/2012

Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Was bedeutet Haftpflicht?


Haftpflicht ist die Pflicht, einem anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen.

 


Was bedeutet Haftung?


In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadenersatz. Eine Haftung zum Schadenersatz richtet sich nach § 823 BGB.

 


Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?


Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, Tierhalter oder beim Sport schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Privat- / Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen diese Risiken ab.

 


Was ist im Schadensfall zu tun?


Man sollte den Schaden innerhalb einer Woche melden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, möglichst genau und wahrheitsgemäß schildern. Ohne Abstimmung mit uns sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber uns überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit uns.

 


Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Erstbeitrag unverzüglich nach der Aufforderung entrichtet wurde.

 


Sind Kinder in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?


Noch nicht volljährige (Stief-) Kinder, die im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, sind automatisch in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dasselbe gilt für volljährige, unverheiratete Kinder, sofern sie die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben – für Lehrlinge und Studenten nur solange, wie die Ausbildung bzw. das Studium sich direkt an die Schule anschließt.

 


Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?


Jeder verantwortungsbewusste Mensch sollte eine Private Haftpflichtversicherung haben. Besonders Familien mit Kindern sollten sich absichern, damit ihnen nicht der finanzielle Ruin droht.

 


Was bedeutet Deckung?


Deckung bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko.

 


Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?


Besonders Gefahr drohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders Gefahr drohend.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.