| NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. Unfallmax. 3.0 | |
| Unfallbegriff | |
| Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren o. Sachen | ja |
| Erfrierungen, Ertrinken, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug | ja |
| Gewalttätige Auseinandersetzungen | ja |
| Röntgen-, Laser-, Maser- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie) | ja |
| Sonnenbrand, Sonnenstich | ja |
| Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit) | ja |
| Todesfallleistung bei Verschollenheit | nein |
| Unterleibs-, Knochenbrüche und Meniskusschäden durch Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen | nein |
| Sonstige Eigenbewegungen | nein |
| Vergiftungen durch Einnahme oder Einatmung schädlicher Stoffe | ja |
| Verletzung an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch Kraftanstrengungen (außer Bandscheibe) | ja |
| Infektionen | |
| Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z.B. Zeckenbisse) | ja |
| Cholera, Diphterie, Gürtelrose, Pocken, Tuberkulose, Typhus/Paratyphus | ja |
| Typische Kinderkrankheiten wie z. B. Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln | ja |
| Als Unfall gilt auch der Ausbruch der Infektionskrankheit | ja |
| Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen | ja |
| Stationäre Desensibilisierungsmaßnahme | nein |
| Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen | ja |
| Sonstige Erweiterungen | |
| Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten ab | 50% |
| Bewusstseinsstörungen durch Medikamente | ja |
| Unfälle durch Bewusstseinsstörungen nach Herzinfarkt/ Schlaganfall oder Übermüdung | ja |
| Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle | nein |
| Kostenübernahme für logopädische Behandlungen bis | 1.000 EUR |
| Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankungen | ja |
| falsch oder nicht verarbreichte Medikamente während Entführung/ Geiselnahme | ja |
| Überraschender Kriegsausbruch bei Auslandsreisen bis zu | 14 Tagen |
| Unfälle beim Lenken von Kfz bei einem Blutalkoholgehalt unter | 0,8 ‰ |
| Unfälle beim Lenken von Kfz durch Minderjährige ohne gültigen Führerschein | nein |
| Psychologische Betreuung (max. 10 Sitzungen) | nein |
| InvaliditätInvalidität Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird. | |
| Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung | 21 Monate |
| Frist für den Eintritt der InvaliditätInvalidität Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird. | 15 Monate |
| Invaliditätsvorschuss während Heilverfahren trotz fehlender Todesfallsumme | nein |
| Invaliditätsgrade | |
| Arm | 70% |
| Arm unterhalb Ellenbogen | 70% |
| Hand | 70% |
| Daumen | 25% |
| Zeigefinger | 16% |
| andere Finger | 10% |
| Bein über Mitte Oberschenkel | 70% |
| Bein bis Mitte Oberschenkel | 65% |
| Bein bis unterhalb Knie | 55% |
| Bein bis Mitte Unterschenkel | 50% |
| Fuß | 50% |
| große Zehe | 8% |
| andere Zehe | 3% |
| gänzlicher Verlust der Sehkraft eines Auges | 50% |
| gänzlicher Verlust des Gehörs auf einem Ohr | 35% |
| Geschmackssinn | 5% |
| Geruchssinn | 10% |
| Stimmverlust | 40% |
| Niere | individuell |
| beide Nieren (oder eine Niere, wenn die andere bereits verloren war) | individuell |
| Milz | individuell |
| Milz bei Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres | individuell |
| Gallenblase | individuell |
| Magen | individuell |
| ein Lungenflügel | individuell |
| Bei Einschluss Krankenhaus-Tagegeld | |
| Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld im Ausland | 15 Tage |
| Krankenhaus-Tagegeld wird innerhalb von 5 Jahren gezahlt | ja |
| GenesungsgeldGenesungsgeld Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nach der Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird, wie das Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings begrenzt und beträgt meist 100 Tage. bis | 250 Tage |
| Krankenhaus-Tagegeld bis | 1.250 Tage |
| Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen ohne Krankenhausaufenthalt oder ohne ambulante Operation | 100 EUR |
| Zahlung von Tagessätzen bei ambulanten Operationen | 3 Tage |
| Bei Einschluss Übergangsleistungen | |
| Die ÜbergangsleistungÜbergangsleistung Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn die versicherte Person sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50% in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. wird bei schweren Verletzungen sofort in voller Höhe fällig | ja |
| Beitragsfreie Leistungen | |
| Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen bis | 10.000 EUR |
| Behinderungsbedingten Kosten (Umschulung, Umzug, Umbau, Prothesen etc.) bis | 5.000 EUR |
| Blindenhund | 5.000 EUR |
| Komageld | 15 EUR/ 30 Tage |
| Kostenerstattung bei unfallbedingten Kur- oder Reha-Maßnahmen bis | 5.000 EUR |
| Kosten für ZahnersatzZahnersatz Ersatz für unfallbedingte Kosten für Arzthonorare und Operationskosten, soweit natürliche Schneide- und/oder Eckzähne infolge eines versicherten Unfallereignisses beschädigt wurden und ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. | 30.000 EUR |
| Kosten für kosmetische Operationenkosmetische Operationen Die vereinbarten Behandlungskosten werden übernommen, wenn unfallberechtigte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind. bis | 30.000 EUR |
| Künstliche Organe und Organtransplantationen | 5.000 EUR |
| Verdienstausfall bis max. | 750 EUR |
| Kosmetische OPs infolge Brustkrebs bis | nein |
| Freie Krankenhauswahl nach einem Unfall Wir ermöglichen Ihnen die freie Krankenhauswahl unter allen Versorgungskrankenhäusern in Deutschland. Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes erstatten wir Ihnen die Mehrkosten, die Ihnen von Ihrer GKV nach deren Vorleistung auferlegt werden, weil Sie ein anderes Versorgungskrankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte wählen. | 5 % der Inv.-Grd.-Summe, max. 5.000 EUR |
| Wellness-Urlaub Die NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. beteiligt sich an den Kosten eines Erholungsurlaubes im Nordseeheilbad Neuharlingersiel bis Voraussetzungen und Höhe der Kostenbeteiligung: a) Der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis, dass die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls sich in einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 21 Tagen befand. Der ununterbrochene Krankenhausaufenthalt erfolgte innerhalb von drei Monaten nach dem Unfallereignis. Nach Vorlage der Belege beteiligt sich die NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. an den Kosten. b) Unabhängig von der Anzahl der verletzten und versicherten Personen, werden die Kosten einmalig je versichertem Unfallereignis erstattet. Der Erholungsurlaub muss innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Unfallereignisses angetreten werden. c) Eine Auszahlung des Restguthabens ist nicht möglich. | 250 EUR |
| Bei Einschluss TodesfallTodesfall (Unfalltod) Nur in Verbindung mit einer Invalidität versicherbar. Die Todesfallentschädigung setzt voraus, dass der Unfall innerhalb eines Jahres seit Unfalldatum zum Tode führt. Tritt der Tod als Unfallfolge später ein, besteht Anspruch auf Invaliditätsentschädigung. Die Höhe der Todesfallentschädigung richtet sich nach der vereinbarten Todesfallsumme. | |
| doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile bis max. | 20.000 EUR |
| Beitragsfreie Leistungen auf Reisen | |
| Medizinisch notwendige Flugrückholung | 250.000 EUR |
| Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten bis | 250.000 EUR |
| Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt. | ja |
| Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich | 250.000 EUR |
| Beitragsfreie Leistungen für Kinder | |
| Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes | 25 EUR/ 50 Tage |
| Rooming-in-Leistungen pro Übernachtung | 50 EUR/ 10 Tage |
| Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis zu | 5.000 EUR pro Jahr und Kind |
| Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern | nein |
| Obliegenheiten | |
| Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung | ja |
| Übernahme Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz | ja |
| Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch | ja |
| Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige bei Berufswechsel | ja |
| Vorsorgeversicherung und Beitragsbefreiung | |
| Neugeborene Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres mitversichert bis | Inv. 25.000 EUR |
| Adoptiere Kinder unter 14 Jahren | Inv. 25.000 EUR |
| Beitragsfreie Weiterführung Versicherungsschutz bei Tod des VN für Kinder bis | 18. Lebensjahr |
| Voller beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit | ja |
| Vorsorgeversicherung bei Eheschließung | nein |
| Sonstiges | |
| Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse | ja |
| Bedingungsverbesserungen für die Zukunft | ja |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja |
| Versicherte Leistungen |
| Bedarfsermittlung/ Erstgespräch |
| Hauswirtschaftliche Hilfsleistungen |
| - Erledigung von Einkäufen und Besorgungen |
| - Menüservice, Wäscheservice, Wohnungsreinigung |
| - Vermittlung einer Tierbetreuung und Unterbringung |
| Personenbezogene Hilfsleistungen |
| - Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen |
| - Fahrdienst zu Ärzten, zu Behörden, zur Krankengymnastik oder zu Therapien |
| - Grundpflege, Pflegeberatung, Pflegeschulung |
| - 24-Stunden-Pflegenotruf mit Fahrtkosten |
| - Hausnotruf |
| - Juristische Beratung |
| Sonstige Hilfslseitungen (Vermittlung) |
| - Gartenpflege |
| - Pflegeplatzgarantie |
| - Umbau der Wohnung und von Kfz |
| - Pflegehilfsmittel |
| Familienhilfe |
| - Kinderbetreuung und -versorgung |
| - Menüservice / Wäscheservice |
| - Erledigung von Einkäufen und Besorgungen |
| - Wohnungsreinigung |
| - Familienhilfe-Plan, Hotline |
| - Mobilitätsleistung |
| Reha-Hilfe (Reha-AssistancePremium) |
| Ersttelefonat |
| Rehabedarfserhebung |
| Eltern-/Angehörigengespräch |
| Reha-Management, d.h.: |
| - Leistungsbeantragung bei Sozialleistungsträger |
| - Pflegemanagement |
| - Versorgungsmanagement |
| - Umbaumanagement |
| Vorortbesuch (bei Bedarf) |
| NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. UnfallPremium 3.0 | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. Unfallmax. 3.0 | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. UnfallSpar 3.0 | |
| Unfallbegriff | |||
| Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren o. Sachen | ja | ja | ja |
| Erfrierungen, Ertrinken, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug | ja | ja | ja |
| Gewalttätige Auseinandersetzungen | ja | ja | ja |
| Röntgen-, Laser-, Maser- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie) | ja | ja | ja |
| Sonnenbrand, Sonnenstich | ja | ja | nein |
| Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit) | ja | ja | ja |
| Todesfallleistung bei Verschollenheit | ja | nein | nein |
| Unterleibs-, Knochenbrüche und Meniskusschäden durch Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen | ja | nein | nein |
| Sonstige Eigenbewegungen | ja | nein | nein |
| Vergiftungen durch Einnahme oder Einatmung schädlicher Stoffe | ja | ja | nein |
| Verletzung an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch Kraftanstrengungen (außer Bandscheibe) | ja | ja | ja |
| Infektionen | |||
| Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z.B. Zeckenbisse) | ja | ja | nein |
| Cholera, Diphterie, Gürtelrose, Pocken, Tuberkulose, Typhus/Paratyphus | ja | ja | nein |
| Typische Kinderkrankheiten wie z. B. Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln | ja | ja | nein |
| Als Unfall gilt auch der Ausbruch der Infektionskrankheit | ja | ja | nein |
| Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen | ja | ja | nein |
| Stationäre Desensibilisierungsmaßnahme | ja | nein | nein |
| Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen | ja | ja | nein |
| Sonstige Erweiterungen | |||
| Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten ab | 50% | 50% | 25% |
| Bewusstseinsstörungen durch Medikamente | ja | ja | nein |
| Unfälle durch Bewusstseinsstörungen nach Herzinfarkt/ Schlaganfall oder Übermüdung | ja | ja | nein |
| Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle | ja | nein | nein |
| Kostenübernahme für logopädische Behandlungen bis | 2.000 EUR | 1.000 EUR | nein |
| Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankungen | ja | ja | ja |
| falsch oder nicht verarbreichte Medikamente während Entführung/ Geiselnahme | ja | ja | nein |
| Überraschender Kriegsausbruch bei Auslandsreisen bis zu | 21 Tagen | 14 Tagen | 14 Tage |
| Unfälle beim Lenken von Kfz bei einem Blutalkoholgehalt unter | 1,3 ‰ | 0,8 ‰ | 0,8 ‰ |
| Unfälle beim Lenken von Kfz durch Minderjährige ohne gültigen Führerschein | ja | nein | nein |
| Psychologische Betreuung (max. 10 Sitzungen) | ja | nein | nein |
| InvaliditätInvalidität Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird. | |||
| Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung | 36 Monate | 21 Monate | 18 Monate |
| Frist für den Eintritt der InvaliditätInvalidität Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird. | 24 Monate | 15 Monate | 12 Monate |
| Invaliditätsvorschuss während Heilverfahren trotz fehlender Todesfallsumme | 10.000 EUR | nein | nein |
| Invaliditätsgrade | |||
| Arm | 80% | 70% | 70% |
| Arm unterhalb Ellenbogen | 75% | 70% | 60% |
| Hand | 75% | 70% | 65% |
| Daumen | 30% | 25% | 20% |
| Zeigefinger | 20% | 16% | 10% |
| andere Finger | 12% | 10% | 5% |
| Bein über Mitte Oberschenkel | 80% | 70% | 70% |
| Bein bis Mitte Oberschenkel | 75% | 65% | 60% |
| Bein bis unterhalb Knie | 65% | 55% | 50% |
| Bein bis Mitte Unterschenkel | 60% | 50% | 45% |
| Fuß | 60% | 50% | 40% |
| große Zehe | 15% | 8% | 5% |
| andere Zehe | 5% | 3% | 2% |
| gänzlicher Verlust der Sehkraft eines Auges | 60% | 50% | 50% |
| gänzlicher Verlust des Gehörs auf einem Ohr | 45% | 35% | 30% |
| Geschmackssinn | 20% | 5% | 5% |
| Geruchssinn | 20% | 10% | 10% |
| Stimmverlust | 100% | 40% | nein |
| Niere | 25% | individuell | individuell |
| beide Nieren (oder eine Niere, wenn die andere bereits verloren war) | 100% | individuell | individuell |
| Milz | 10% | individuell | individuell |
| Milz bei Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres | 20% | individuell | individuell |
| Gallenblase | 10% | individuell | individuell |
| Magen | 20% | individuell | individuell |
| ein Lungenflügel | 50% | individuell | individuell |
| Bei Einschluss Krankenhaus-Tagegeld | |||
| Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld im Ausland | 30 Tage | 15 Tage | nein |
| Krankenhaus-Tagegeld wird innerhalb von 5 Jahren gezahlt | ja | ja | ja |
| GenesungsgeldGenesungsgeld Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nach der Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird, wie das Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings begrenzt und beträgt meist 100 Tage. bis | 500 Tage | 250 Tage | 100 Tage |
| Krankenhaus-Tagegeld bis | 1.500 Tage | 1.250 Tage | 1.000 Tage |
| Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen ohne Krankenhausaufenthalt oder ohne ambulante Operation | 200 EUR | 100 EUR | nein |
| Zahlung von Tagessätzen bei ambulanten Operationen | 5 Tage | 3 Tage | 3 Tage |
| Bei Einschluss Übergangsleistungen | |||
| Die ÜbergangsleistungÜbergangsleistung Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn die versicherte Person sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50% in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. wird bei schweren Verletzungen sofort in voller Höhe fällig | ja | ja | nein |
| Beitragsfreie Leistungen | |||
| Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen bis | 30.000 EUR | 10.000 EUR | nein |
| Behinderungsbedingten Kosten (Umschulung, Umzug, Umbau, Prothesen etc.) bis | 25.000 EUR | 5.000 EUR | 1000 EUR |
| Blindenhund | 25.000 EUR | 5.000 EUR | 1.000 EUR |
| Komageld | 25 EUR/ 50 EUR | 15 EUR/ 30 EUR | nein |
| Kostenerstattung bei unfallbedingten Kur- oder Reha-Maßnahmen bis | 5.000 EUR | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
| Kosten für ZahnersatzZahnersatz Ersatz für unfallbedingte Kosten für Arzthonorare und Operationskosten, soweit natürliche Schneide- und/oder Eckzähne infolge eines versicherten Unfallereignisses beschädigt wurden und ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. | 50.000 EUR | 30.000 EUR | nein |
| Kosten für kosmetische Operationenkosmetische Operationen Die vereinbarten Behandlungskosten werden übernommen, wenn unfallberechtigte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind. bis | 50.000 EUR | 30.000 EUR | 20.000 EUR |
| Künstliche Organe und Organtransplantationen | 25.000 EUR | 5.000 EUR | 1.000 EUR |
| Verdienstausfall bis max. | 1.000 EUR | 750 EUR | 500 EUR |
| Kosmetische OPs infolge Brustkrebs bis | 10.000 EUR | nein | nein |
| Freie Krankenhauswahl nach einem Unfall: Wir ermöglichen Ihnen die freie Krankenhauswahl unter allen Versorgungskrankenhäusern in Deutschland. Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes erstatten wir Ihnen die Mehrkosten, die Ihnen von Ihrer GKV nach deren Vorleistung auferlegt werden, weil Sie ein anderes Versorgungskrankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte wählen. | 10 % der Inv.-Grd.-Summe, max. 10.000 EUR | 5 % der Inv.-Grd.-Summe, max. 5.000 EUR | |
| Wellness-Urlaub: Die NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. beteiligt sich an den Kosten eines Erholungsurlaubes im Nordseeheilbad Neuharlingersiel bis Voraussetzungen und Höhe der Kostenbeteiligung: a) Der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis, dass die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls sich in einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 21 Tagen befand. Der ununterbrochene Krankenhausaufenthalt erfolgte innerhalb von drei Monaten nach dem Unfallereignis. Nach Vorlage der Belege beteiligt sich die NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. an den Kosten. b) Unabhängig von der Anzahl der verletzten und versicherten Personen, werden die Kosten einmalig je versichertem Unfallereignis erstattet. Der Erholungsurlaub muss innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Unfallereignisses angetreten werden. c) Eine Auszahlung des Restguthabens ist nicht möglich. | 500 EUR | 250 EUR | |
| Bei Einschluss TodesfallTodesfall (Unfalltod) Nur in Verbindung mit einer Invalidität versicherbar. Die Todesfallentschädigung setzt voraus, dass der Unfall innerhalb eines Jahres seit Unfalldatum zum Tode führt. Tritt der Tod als Unfallfolge später ein, besteht Anspruch auf Invaliditätsentschädigung. Die Höhe der Todesfallentschädigung richtet sich nach der vereinbarten Todesfallsumme. | |||
| doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile bis max. | 40.000 EUR | 20.000 EUR | nein |
| Beitragsfreie Leistungen auf Reisen | |||
| Medizinisch notwendige Flugrückholung | 1.000.000 EUR | 250.000 EUR | 30.000 EUR |
| Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten bis | 1.000.000 EUR | 250.000 EUR | 30.000 EUR |
| Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt. | ja | ja | ja |
| Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich | 1.000.000 EUR | 250.000 EUR | 30.000 EUR |
| Beitragsfreie Leistungen für Kinder | |||
| Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes | 50 EUR/ 100 Tage | 25 EUR/ 50 Tage | nein |
| Rooming-in-Leistungen pro Übernachtung | 50 EUR/ 20 Tage | 50 EUR/ 10 Tage | 15 EUR/ 10 Tage |
| Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis zu | 6.000 EUR pro Jahr und Kind | 5.000 EUR pro Jahr und Kind | nein |
| Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern | ja | nein | nein |
| Obliegenheiten | |||
| Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung | ja | ja | nein |
| Übernahme Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz | ja | ja | ja |
| Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch | ja | ja | nein |
| Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige bei Berufswechsel | ja | ja | nein |
| Vorsorgeversicherung und Beitragsbefreiung | |||
| Neugeborene Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres mitversichert bis | Inv. 50.000 EUR | Inv. 25.000 EUR | Inv. 25.000 EUR |
| Adoptiere Kinder unter 14 Jahren | Inv. 50.000 EUR | Inv. 25.000 EUR | Inv. 25.000 EUR |
| Beitragsfreie Weiterführung: Versicherungsschutz bei Tod des VN für Kinder bis | 21. Lebensjahr | 18. Lebensjahr | 18. Lebensjahr |
| Voller beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit | ja | ja | ja |
| Vorsorgeversicherung bei Eheschließung | ja | nein | nein |
| Sonstiges | |||
| Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse | ja | ja | ja |
| Bedingungsverbesserungen für die Zukunft | ja | ja | ja |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | ja | ja |
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
In Ihrer privaten Unfallversicherung gibt es mehrere Leistungsarten, die Sie vereinbaren können:
Invaliditätsleistung
Wir leisten die Zahlung einer vereinbarten Kapitalsumme, wenn ein Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit von Ihnen oder einer mitversicherten Person dauerhaft beeinträchtigt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
UnfallrenteUnfallrente
Besonders zu versichernde Leistung, die bei mindestens 50% Invalidität gezahlt wird. Die vereinbarte Summe wird lebenslänglich bezahlt.
Wir sichern Sie mit der lebenslangen Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente ab, sofern ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% führt.
Todesfallleistung
Kommt eine versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge eines Unfalls ums Leben, so erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Kapitalsumme.
Unfallkrankenhaustagegeld und GenesungsgeldGenesungsgeld
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nach der Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird, wie das Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings begrenzt und beträgt meist 100 Tage.
Ist für Sie oder eine mitversicherte Person infolge eines Unfalls ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig, so erhalten Sie für jeden Kalendertag dieser Zeit einen vereinbarten Betrag. Das vereinbarte KrankenhaustagegeldKrankenhaustagegeld
Leistungsart, die nur in Verbindung mit Invaliditätsentschädigung versicherbar ist. KHT wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls aus medizinischen Gründen in stationärer Krankenhausbehandlung befindet, höchstens jedoch für 1.000 Tage innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall.
wird innerhalb von fünf Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 1.000 Tage insgesamt. Zusätzlich wird für die gleiche Anzahl an Tagen des stationären Aufenthalts ein GenesungsgeldGenesungsgeld
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nach der Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird, wie das Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings begrenzt und beträgt meist 100 Tage.
garantiert. Dies erhalten Sie maximal für die Dauer von 100 Tagen.
Hilfe und Pflegeleistung
Versichert sind hauswirtschaftliche, personenbezogene und sonstige Hilfsleistungen.
Hauswirtschaftliche Hilfsleistungen:
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Menüservice, Wäscheservice, Wohnungsreinigung
- Vermittlung einer Tierbetreuung und Unterbringung
Personenbezogene Hilfsleistungen:
Bedarfsermittlung/Erstgespräch
- Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen
- Fahrdienst zu Ärzten, zu Behörden, zur Krankengymnastik oder zu Therapien
- Grundpflege, Pflegeberatung, Pflegeschulung
- 24-Stunden-Pflegenotruf mit Fahrtkosten
- Hausnotruf
- Juristische Beratung
Sonstige Hilfsleistungen (Vermittlung):
- Gartenpflege
- Pflegeplatzgarantie
- Umbau der Wohnung und von Kfz
- Pflegehilfsmittel
Familienhilfe:
- Kinderbetreuung und -versorgung
- Menüservice/Wäscheservice
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Wohnungsreinigung
- Familienhilfe-Plan, Hotline
- Mobilitätsleistung
Reha-Hilfe:
- Ersttelefonat
- Rehabedarfserhebung
- Eltern/Angehörigengespräch
- Reha-Management, d.h.:
- Leistungsbeantragung bei Sozialleistungsträger
- Pflegemanagement
- Versorgungsmanagement
- Umbaumanagement
- Vorortbesuch (Bei Bedarf)
Besteht der Versicherungsschutz nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
Ihre private Unfallversicherung der NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Versicherung sichert Sie rund um die Uhr gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab. Damit genießen Sie den Versicherungsschutz sowohl im Privatbereich als auch bei der Ausübung des Berufes, sowie an jedem Ort auf der Welt.
Werden die Leistungen aus der Unfallversicherung mit Leistungen anderer Versicherungsträger verrechnet?
Nein, alle Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig von den Leistungen Dritter. Eine Verrechnung wird nicht vorgenommen.
Was ist eine GliedertaxeGliedertaxe
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% übersteigen.
?
Die GliedertaxeGliedertaxe
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% übersteigen.
ist maßgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrades bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Armen, Händen, Daumen, Fingern, Beinen, Füßen und Zehen sowie Augen, Gehör, Geruchs- und Geschmackssinn. Sie definiert prozentuale Anteile pro Körperteil an einer Gesamtinvalidität von 100%.
Eine Hand wird beispielsweise mit 55%, der Daumen mit 20% und der Zeigefinger mit 10% InvaliditätInvalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird.
bemessen. Der Verlust eines Auges wird mit 50% bewertet. In unseren Unfallmax. 3.0 und UnfallPremium 3.0 Tarifen gilt jeweils eine verbesserte GliedertaxeGliedertaxe
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% übersteigen.
.
Die so ermittelten Invaliditätsgrade sind Grundlage für die Berechnung der auszuzahlenden Leistungen.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigungen gilt der entsprechende Teil des Invaliditätsgrades, so dass beispielsweise eine 50%ige Funktionsbeeinträchtigung eines Daumens noch zu einem Invaliditätsgrad von 10% führt.
Was ist eine ProgressionProgression
Die Progression dient dazu, die Leistung der Versicherung zu erhöhen, je höher der Grad der Invalidität ist. Führt ein Unfall also (nach den Bemessungsgrundsätzen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhöht sich die zu zahlende Invaliditätsleistung je nach vereinbartem Model wie folgt:
3 Modelle (225/350/500)

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In der Unfallversicherung wird zwischen zwei Arten unterschieden. Im Rahmen einer ProgressionProgression
Die Progression dient dazu, die Leistung der Versicherung zu erhöhen, je höher der Grad der Invalidität ist. Führt ein Unfall also (nach den Bemessungsgrundsätzen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhöht sich die zu zahlende Invaliditätsleistung je nach vereinbartem Model wie folgt:
3 Modelle (225/350/500)

werden Anteile der Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gestaffelt mit höheren Leistungen ausgewiesen. Für Sie bedeutet dies in Fällen einer hohen InvaliditätInvalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird.
auch hohe Leistungen. Bei einer ProgressionProgression
Die Progression dient dazu, die Leistung der Versicherung zu erhöhen, je höher der Grad der Invalidität ist. Führt ein Unfall also (nach den Bemessungsgrundsätzen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhöht sich die zu zahlende Invaliditätsleistung je nach vereinbartem Model wie folgt:
3 Modelle (225/350/500)

von 500% wird dabei beispielsweise im Falle einer Vollinvalidität das Fünffache der vereinbarten Versicherungsgrundsumme ausbezahlt. Eine andere Variante der Unfallversicherung ist die lineare Absicherung, bei der die Leistungen im gleichen Verhältnis zur InvaliditätInvalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird.
steigen.
Sie können durch den Abschluss einer hohen ProgressionProgression
Die Progression dient dazu, die Leistung der Versicherung zu erhöhen, je höher der Grad der Invalidität ist. Führt ein Unfall also (nach den Bemessungsgrundsätzen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhöht sich die zu zahlende Invaliditätsleistung je nach vereinbartem Model wie folgt:
3 Modelle (225/350/500)

in Ihrer Unfallversicherung mit niedrigen Versicherungsgrundsummen, und somit auch niedrigen Versicherungsbeiträgen, eine ausreichende Versorgung im Falle einer Vollinvalidität erreichen.
Wann brauche ich eine Unfallversicherung und wann eine Unfallrentenversicherung?
Die Unfallrentenversicherung ist für Sie eine optimale Ergänzung der "normalen" Unfallkapitalversicherung. Beide Versicherungen sind für unterschiedliche Bedarfsfälle konzipiert, die durch einen Unfall entstehen können. Die Unfallkapitalversicherung ist vor allem eine Absicherung im Falle der Vollinvalidität bzw. hoher Invaliditätsgrade, die in vielen Fällen eine sofortige hohe Kapitalleistung erfordern, z.B. für umfangreiche Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen in Ihrem Lebensumfeld.
Ihre Unfallrentenversicherung ist eher auf den Ausgleich dauerhafter Mehrkosten oder sinkender Einkünfte ausgelegt, z.B. für die notwendige Anstellung einer Haushaltshilfe oder wenn der bisherige Beruf nicht mehr in der gleichen Art und Weise ausgeführt werden kann. Möglicherweise muss sogar eine neue Beschäftigung gesucht werden, die häufig nicht gleichermaßen vergütet wird.
Welche Bedeutung hat die Dynamik in der dynamischen Unfallversicherung?
Bei Vertragsabschluss werden die Versicherungssummen individuell auf Ihren finanziellen Bedarf im Falle eines Unfalls festgelegt. Damit Sie während der Vertragsdauer im Verhältnis zur allgemeinen Preissteigerung konstant bleiben, werden die Versicherungssummen des Vertrages durch die Dynamik jedes Jahr planmäßig angepasst. Mit diesem Vertragsbestandteil können Sie sicher sein, im Falle eines Unfalls immer eine aktuelle und ausreichende Versorgungssumme ausgezahlt zu bekommen, trotz der allgemeinen Preissteigerung.
Warum ist eine Unfallversicherung gerade für Kinder wichtig?
In der Regel haben Kinder noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch nicht möglich. Somit stellt eine Unfallversicherung die einzige Möglichkeit dar, Kinder gegen Unfallfolgen abzusichern.
Warum ist eine Unfallversicherung notwendig?
Zu den Risiken im Leben, die nicht kalkulierbar sind, gehören die Unfälle. In Deutschland passiert alle paar Minuten ein Unfall. Zum Glück enden die meisten Unfälle glimpflich oder die Ärzte sind in der Lage die entstandenen Verletzungen vollständig zu beheben.
Wenn jedoch nach einem Unfall ein bleibender Schaden, also eine InvaliditätInvalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression im Schadensfall geleistet wird.
, zurückbleibt, ist es notwendig, sich auf diese veränderte Lebenssituation einzustellen. Die beiden wohl häufigsten Anpassungen bzw. Veränderungen sind die Anschaffung eines neuen speziellen Autos oder der Umzug in eine Wohnung, die einen Fahrstuhl hat. Oftmals ist in solchen Fällen auch eine berufliche Veränderung notwendig, wenn man den bisherigen Job nicht mehr ausüben kann.
Solche Veränderungen können sehr schnell sehr viel Geld kosten. Die Krankenversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die medizinische Behandlung. Die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. bei Berufsgenossenschaften) leistet nur bei Arbeitsunfällen. Jedoch passieren die meisten Unfälle in der Freizeit – eine zusätzliche private Absicherung ist daher sehr sinnvoll.
Wer ist von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen?
Ganz oder teilweise vom Gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen sind folgende Personengruppen:
- Hausfrauen
- Rentner/innen
- Kleinkinder
- Selbstständige
- Freiberufler
- Menschen ohne Beruf
Für diese Personengruppen ist es besonders wichtig eine Private Unfallversicherung abzuschließen
Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?
Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis.
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.