NV WohnhausSpar

  • Mit einer NV Wohngebäudeversicherung ist nicht nur Ihr Haus versichert
  • Versichert sind auch Nebengebäude auf dem Grundstück
  • Auch Zubehör an oder im Gebäude ist mitversichert,
    wie z.B.: Antennen, Markisen, Überdachungen und Trennwände
  • Versichern Sie sich gegen die Gefahren:
    Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
WohnhausSpar
Feuer
Absturz unbemannter und bemannter Flugkörperja
Feuer-Nutzwärmeschädenja
Rohbauversicherung12 Monate
Überspannungsschäden durch Blitzbis 500 EUR
Fahrzeuganprallnein
Sengschädennein
Schäden durch Implosionja
Leitungswasser
Wasseraustritt aus Aquarienja
Wasseraustritt aus Wasserbettenja
Fußbodenheizungenja
Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- und Frostschäden an diesen Anlagennein
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstücknein
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückesnein
Wasch- und Spülmaschinenschläuchenein
Wasserverlust durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgungnein
Bruch an Armaturennein
Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungennein
Bruch von Gasleitungennein
Innenliegende Regenwasserableitungsrohrenein
Sturm
Glasbruch durch Hagel und Sturmschädenja
Aufräumungskosten für Bäumenein
Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachte Sachen, z.B. Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen, Verglasungen (außer Laden- und Schaufenster)ja
Unabhängige Gefahren
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmenja
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkostenbis 5 % VS
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagenbis 5 % VS
Sachverständigenkosten; für Schäden ab 25.000 EURnein
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwertenein
Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EURnein
Dekontaminationsschäden; SB 25 %nein
Vorsorge für Um- und Ausbauten (keine Anbauten)nein
Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadensfall (bis max. 100 Tage)nein
Graffiti-Schäden; SB 500 EURnein
Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Drittenein
Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR-Methode ermitteld wirdja
Mehrkosten infolge Preissteigerungenja
Weiteres Zubehör/ Grundstücksbestandteile; SB 100 EURbis 500 EUR
Mietausfall (für Vermieter) oder Mietwert (für die selbst bewohnte Wohnung), wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde, bis12 Monate

ja = Versicherungsschutz besteht (Einschlüsse gelten bis zur vollen Versicherungssumme)
nein = kein Versicherungsschutz

Stand 10/2010
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Wohnhausmax.
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
WohnhausSpar
Feuer
Absturz unbemannter und bemannter Flugkörperjaja
Feuer-Nutzwärmeschädenjaja
Rohbauversicherung12 Monate12 Monate
Überspannungsschäden durch Blitzjabis 500 EUR
Fahrzeuganprallbis 2 % VSnein
Sengschädenbis 2.500 EURnein
Schäden durch Implosionjaja
Leitungswasser
Wasseraustritt aus Aquarienjaja
Wasseraustritt aus Wasserbettenjaja
Fußbodenheizungenjaja
Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- und Frostschäden an diesen Anlagenjanein
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstückbis 5 % VSnein
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückesbis 5 % VSnein
Wasch- und Spülmaschinenschläuchebis 500 EURnein
Wasserverlust durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgungbis 250 EURnein
Bruch an Armaturenbis 250 EURnein
Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungenbis 250 EURnein
Bruch von Gasleitungenbis 1 % VSnein
Innenliegende Regenwasserableitungsrohrebis 2.500 EURnein
Sturm
Glasbruch durch Hagel und Sturmschädenjaja
Aufräumungskosten für Bäumebis 5.000 EURnein
Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachte Sachen, z.B. Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen, Verglasungen (außer Laden- und Schaufenster)jaja
Unabhängige Gefahren
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmenjaja
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkostenjabis 5 % VS
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagenbis 10 % VSbis 5 % VS
Sachverständigenkosten; für Schäden ab 25.000 EURbis 1 % VSnein
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwertebis 7,5 % VSnein
Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EURbis 2.500 EURnein
Dekontaminationsschäden; SB 25 %bis 5 % VSnein
Vorsorge für Um- und Ausbauten (keine Anbauten)bis 3 % VSnein
Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadensfall (bis max. 100 Tage)bis 50 EUR/ Tagnein
Graffiti-Schäden; SB 500 EURbis 2.500 EURnein
Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Drittebis 2.500 EURnein
Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR-Methode ermittelt wirdjaja
Mehrkosten infolge Preissteigerungenjaja
Weiteres Zubehör/ Grundstücksbestandteile; SB 100 EURbis 1 % VSbis 500 EUR
Mietausfall (für Vermieter) oder Mietwert (für die selbst bewohnte Wohnung), wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde, bis30 Monate12 Monate
ja = Versicherungsschutz besteht (Einschlüsse gelten bis zur vollen Versicherungssumme)
nein = kein Versicherungsschutz

Was genau ist mit einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Gebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.


Welche Bauartklassen gibt es?


Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von ihrer Bauweise bezeichnet. Das wird überwiegend zur Beurteilung des Risikos eines Objektes für die Gebäudeversicherung genutzt. Man unterscheidet dabei folgende Bauartklassen:

 

Klasse

Außenwände

Dacheindeckung

I

massiv (Mauerwerk, Beton)

hart (z. B. Ziegel, Schiefer)

II

Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material

hart (z. B. Ziegel, Schiefer)

III

Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offener Seiten

hart (z. B. Ziegel, Schiefer)

IV

wie Klasse I oder II

weich (z. B. Stroh, Holz, Schilf)

V

wie Klasse III

weich (z. B. Stroh, Holz, Schilf)

 

 

 

Wenn das Gebäude in gemischter Bauweise errichtet wurde, wird immer die ungünstigere Bauartenklasse als Grundlage genommen, sofern auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.

 
Warum sollte man eine Gebäudeversicherung haben?

Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung haben. Durch einen Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel können sehr hohe Kosten entstehen, die Sie schnell finanziell ruinieren können. Für eine Immobilienfinanzierung verlangen die meisten Banken ohnehin den Nachweis von zumindest einer Feuerversicherung.
Sie können jedes einzelne Risiko (Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel) einzeln absichern, da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine „verbundene“ Versicherung handelt. Somit werden die Prämien für jede Gefahr einzeln kalkuliert. Eine Absicherung aller drei Hauptrisiken ist allerdings sehr zu empfehlen.
Die Gebäudeversicherung geht bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den Käufer über. Der Käufer kann sie allerdings innerhalb von vier Wochen kündigen und einen neuen Vertrag beantragen.
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Im Falle eines Schadens sollten Sie unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
-    Schaden versuchen so gering wie möglich zu halten
-    bestmögliche Absicherung des Schadensortes, ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden
-    schnellstmöglich den Schadensfall dem Versicherer melden
-    bei einem Brand die Feuerwehr benachrichtigen
-    bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
-    zugefrorene Rohre immer vom Fachmann auftauen lassen
-    fotografische Dokumentation der Schäden.
Nach Meldung des Schadensfalls wird Ihnen ein Schadensformular von uns zugesendet. Bei größeren Schäden wird in der Regel ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Beschädigte Sachen sollten Sie daher aufheben, falls Fotos gemacht werden.


Ist mein Gartenhaus mitversichert?

1. ) In unserem Tarif Wohnhausmax. sind in Erweiterung von § 5 Nr. 2 c) VGB 2008 Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten-     und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück mitversichert.

2.) Die Entschädigung ist, soweit nichts anderes vereinbart , je Versicherungsfall begrenzt.
a) in der Gleitenden Neuwertversicherung auf 1% der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden gleitenden Neuwertfaktor (§ 12, 2 b) VGB 2008).
b) in den Fällen des § 10 Nr. 1 b, c, d VGB 2008 auf 1 % der Versicherungssumme.

3. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von
    100 EUR gekürzt.
 
1.)  In unserem Tarif WohnhausSpar sind in Erweiterung von § 5 Nr. 2 c) VGB 2008 Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück mitversichert.

2.) Die Entschädigung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, je Versicherungsfall begrenzt auf 500 EUR.

3.) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.


Was behinhaltet eine Elementarversicherung?

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Überschwemmung, Rückstau,
b) Erdbeben,
c) Erdsenkung, Erdrutsch,
d) Schneedruck, Lawinen,
e) Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.


Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?

Der Versicherungsnehmer muss während der Vertragslaufzeit
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen
stets in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten,
d) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten.