| NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. WohnhausSpar | |
| Feuer | |
| Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper | ja |
| Feuer-Nutzwärmeschäden | ja |
| Rohbauversicherung | 12 Monate |
| Überspannungsschäden durch Blitz | bis 500 EUR |
| Fahrzeuganprall | nein |
| Sengschäden | nein |
| Schäden durch Implosion | ja |
| Leitungswasser | |
| Wasseraustritt aus Aquarien | ja |
| Wasseraustritt aus Wasserbetten | ja |
| Fußbodenheizungen | ja |
| Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- und Frostschäden an diesen Anlagen | nein |
| Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück | nein |
| Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes | nein |
| Wasch- und Spülmaschinenschläuche | nein |
| Wasserverlust durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgung | nein |
| Bruch an Armaturen | nein |
| Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungen | nein |
| Bruch von Gasleitungen | nein |
| Innenliegende Regenwasserableitungsrohre | nein |
| Sturm | |
| Glasbruch durch Hagel und Sturmschäden | ja |
| Aufräumungskosten für Bäume | nein |
| Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachte Sachen, z.B. Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen, Verglasungen (außer Laden- und Schaufenster) | ja |
| Unabhängige Gefahren | |
| Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen | ja |
| Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | bis 5 % VS |
| Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen | bis 5 % VS |
| Sachverständigenkosten; für Schäden ab 25.000 EUR | nein |
| Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte | nein |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EUR | nein |
| Dekontaminationsschäden; SB 25 % | nein |
| Vorsorge für Um- und Ausbauten (keine Anbauten) | nein |
| Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadensfall (bis max. 100 Tage) | nein |
| Graffiti-Schäden; SB 500 EUR | nein |
| Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Dritte | nein |
| Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR-Methode ermitteld wird | ja |
| Mehrkosten infolge Preissteigerungen | ja |
| Weiteres Zubehör/ Grundstücksbestandteile; SB 100 EUR | bis 500 EUR |
| Mietausfall (für Vermieter) oder Mietwert (für die selbst bewohnte Wohnung), wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde, bis | 12 Monate |
| NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. Wohnhausmax. | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. WohnhausSpar |
| Feuer | ||
| Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper | ja | ja |
| Feuer-Nutzwärmeschäden | ja | ja |
| Rohbauversicherung | 12 Monate | 12 Monate |
| Überspannungsschäden durch Blitz | ja | bis 500 EUR |
| Fahrzeuganprall | bis 2 % VS | nein |
| Sengschäden | bis 2.500 EUR | nein |
| Schäden durch Implosion | ja | ja |
| Leitungswasser | ||
| Wasseraustritt aus Aquarien | ja | ja |
| Wasseraustritt aus Wasserbetten | ja | ja |
| Fußbodenheizungen | ja | ja |
| Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- und Frostschäden an diesen Anlagen | ja | nein |
| Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück | bis 5 % VS | nein |
| Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes | bis 5 % VS | nein |
| Wasch- und Spülmaschinenschläuche | bis 500 EUR | nein |
| Wasserverlust durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgung | bis 250 EUR | nein |
| Bruch an Armaturen | bis 250 EUR | nein |
| Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungen | bis 250 EUR | nein |
| Bruch von Gasleitungen | bis 1 % VS | nein |
| Innenliegende Regenwasserableitungsrohre | bis 2.500 EUR | nein |
| Sturm | ||
| Glasbruch durch Hagel und Sturmschäden | ja | ja |
| Aufräumungskosten für Bäume | bis 5.000 EUR | nein |
| Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachte Sachen, z.B. Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen, Verglasungen (außer Laden- und Schaufenster) | ja | ja |
| Unabhängige Gefahren | ||
| Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen | ja | ja |
| Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | ja | bis 5 % VS |
| Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen | bis 10 % VS | bis 5 % VS |
| Sachverständigenkosten; für Schäden ab 25.000 EUR | bis 1 % VS | nein |
| Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte | bis 7,5 % VS | nein |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EUR | bis 2.500 EUR | nein |
| Dekontaminationsschäden; SB 25 % | bis 5 % VS | nein |
| Vorsorge für Um- und Ausbauten (keine Anbauten) | bis 3 % VS | nein |
| Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadensfall (bis max. 100 Tage) | bis 50 EUR/ Tag | nein |
| Graffiti-Schäden; SB 500 EUR | bis 2.500 EUR | nein |
| Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Dritte | bis 2.500 EUR | nein |
| Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR-Methode ermittelt wird | ja | ja |
| Mehrkosten infolge Preissteigerungen | ja | ja |
| Weiteres Zubehör/ Grundstücksbestandteile; SB 100 EUR | bis 1 % VS | bis 500 EUR |
| Mietausfall (für Vermieter) oder Mietwert (für die selbst bewohnte Wohnung), wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde, bis | 30 Monate | 12 Monate |
Was genau ist mit einer Wohngebäudeversicherung versichert?
Die Gebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.
Welche Bauartklassen gibt es?
Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von ihrer Bauweise bezeichnet. Das wird überwiegend zur Beurteilung des Risikos eines Objektes für die Gebäudeversicherung genutzt. Man unterscheidet dabei folgende Bauartklassen:
| ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wenn das Gebäude in gemischter Bauweise errichtet wurde, wird immer die ungünstigere Bauartenklasse als Grundlage genommen, sofern auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.
Warum sollte man eine Gebäudeversicherung haben?
Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung haben. Durch einen Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel können sehr hohe Kosten entstehen, die Sie schnell finanziell ruinieren können. Für eine Immobilienfinanzierung verlangen die meisten Banken ohnehin den Nachweis von zumindest einer Feuerversicherung.
Sie können jedes einzelne Risiko (Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel) einzeln absichern, da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine „verbundene“ Versicherung handelt. Somit werden die Prämien für jede Gefahr einzeln kalkuliert. Eine Absicherung aller drei Hauptrisiken ist allerdings sehr zu empfehlen.
Die Gebäudeversicherung geht bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den Käufer über. Der Käufer kann sie allerdings innerhalb von vier Wochen kündigen und einen neuen Vertrag beantragen.
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Im Falle eines Schadens sollten Sie unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
- Schaden versuchen so gering wie möglich zu halten
- bestmögliche Absicherung des Schadensortes, ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden
- schnellstmöglich den Schadensfall dem Versicherer melden
- bei einem Brand die Feuerwehr benachrichtigen
- bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
- zugefrorene Rohre immer vom Fachmann auftauen lassen
- fotografische Dokumentation der Schäden.
Nach Meldung des Schadensfalls wird Ihnen ein Schadensformular von uns zugesendet. Bei größeren Schäden wird in der Regel ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Beschädigte Sachen sollten Sie daher aufheben, falls Fotos gemacht werden.
Ist mein Gartenhaus mitversichert?
1. ) In unserem Tarif Wohnhausmax. sind in Erweiterung von § 5 Nr. 2 c) VGB 2008 Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück mitversichert.
2.) Die Entschädigung ist, soweit nichts anderes vereinbart , je Versicherungsfall begrenzt.
a) in der Gleitenden Neuwertversicherung auf 1% der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden gleitenden Neuwertfaktor (§ 12, 2 b) VGB 2008).
b) in den Fällen des § 10 Nr. 1 b, c, d VGB 2008 auf 1 % der Versicherungssumme.
3. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von
100 EUR gekürzt.
1.) In unserem Tarif WohnhausSpar sind in Erweiterung von § 5 Nr. 2 c) VGB 2008 Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück mitversichert.
2.) Die Entschädigung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, je Versicherungsfall begrenzt auf 500 EUR.
3.) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Was behinhaltet eine Elementarversicherung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Überschwemmung, Rückstau,
b) Erdbeben,
c) Erdsenkung, Erdrutsch,
d) Schneedruck, Lawinen,
e) Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?
Der Versicherungsnehmer muss während der Vertragslaufzeit
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen
stets in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten,
d) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten.