- Kosmetische Operationen
Die vereinbarten Behandlungskosten werden übernommen, wenn unfallberechtigte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind.
Die vereinbarten Behandlungskosten werden übernommen, wenn unfallberechtigte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind.