NVV-Bild mit Slogan

GLOSSAR

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Invalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten Progression  im Schadensfall geleistet wird.