| Private Hundehalter | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. Hundemax. |
| Auslandsaufenthalte | |
| Mitversicherung weltweit | 1 Jahr |
| Innerhalb der EU | 3 Jahre |
| Bedingungsverbesserung für die Zukunft | ja |
| Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen | 6 Monate |
| Blindenhund | ja |
| Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt | ja |
| Flurschaden | ja |
| Forderungsausfalldeckung | ab 1.000 EUR |
| Hunderennen/- schlittenrennen | |
| sowie dem dazugehörigen Training | ja |
| Hüten des Hundes durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig) | ja |
| Kein Leinenzwang | ja |
| Mietsachschäden an beweglichen Objekten in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern | nein |
| Mietsachschäden | |
| Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen | 1 Mio. EUR |
| Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern | ja |
| Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins | ja |
| Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Hundeschau) | ja |
| Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) einschl. Ansprüche an den Tierhalter | ja |
| Tierische Ausscheidungen | |
| Schäden an der Mietsache durch tierische Ausscheidungen sind mitversichert | ja |
| Vorsorgeversicherung | ja |
| Private Hundehalter | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. HundePremium | NVNV NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung. Hundemax. |
| Auslandsaufenthalte | ||
| Mitversicherung weltweit | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Innerhalb der EU | 5 Jahre | 3 Jahre |
| Bedingungsverbesserung für die Zukunft | ja | ja |
| Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen | 12 Monate | 6 Monate |
| Blindenhund | ja | ja |
| Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt | ja | ja |
| Flurschaden | ja | ja |
| Forderungsausfalldeckung | ab 500 EUR | ab 1.000 EUR |
| Hunderennen/- schlittenrennen | ||
| sowie dem dazugehörigen Training | ja | ja |
| Hüten des Hundes durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig) | ja | ja |
| Kein Leinenzwang | ja | ja |
| Mietsachschäden an beweglichen Objekten in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern | 30.000 EUR, SB 100 EUR | nein |
| Mietsachschäden | ||
| Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
| Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern | ja | ja |
| Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins | ja | ja |
| Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Hundeschau) | ja | ja |
| Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) einschl. Ansprüche an den Tierhalter | ja | ja |
| Tierische Ausscheidungen | ||
| Schäden an der Mietsache durch tierische Ausscheidungen sind mitversichert | ja | ja |
| Vorsorgeversicherung | ja | ja |
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzen. Besonders Personen, die einen Hund bzw. ein Pferd besitzen, sollten sich absichern, damit ihnen nicht der finanzielle Ruin droht.
Was bedeutet Gefährdungshaftung?
Die Gefährdungshaftung liegt vor, wenn der Schaden durch Schaffung eines für die Allgemeinheit gefährlichen Tatbestandes verursacht wurde und der Verantwortliche dafür einzustehen hat, auch wenn ihm kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Die Gefährdungshaftung hat der Gesetzgeber als eine besondere Form der Haftung festgeschrieben. Hierbei haftet der Versicherungsnehmer bereits aus der Gefahr heraus.
In bestimmten Gefahrenlagen spielt es keine Rolle, ob er an dem Schaden ein persönliches Verschulden hat oder nicht, er muss trotzdem Schadenersatz leisten. Dies ist zum Beispiel bei der Tierhaltung der Fall.
Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, Tierhalter oder beim Sport schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Privat- / Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen diese Risiken ab.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Man sollte den Schaden innerhalb einer Woche melden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, möglichst genau und wahrheitsgemäß schildern. Ohne Abstimmung mit uns sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber uns überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit uns.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Erstbeitrag unverzüglich nach der Aufforderung entrichtet wurde.
Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?
Besonders Gefahr drohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders Gefahr drohend.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.