NV Hundemax.

  • Die braucht jeder private Hundebesitzer!
     
  • Setzen Sie auf guten Schutz zu Top-Konditionen
     
  • Unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis
     
  • Informieren Sie sich ganz unverbindlich über das Leistungsangebot der NV Hundemax.
     
Private HundehalterNVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Hundemax.
Auslandsaufenthalte
Mitversicherung weltweit1 Jahr
Innerhalb der EU3 Jahre
Bedingungsverbesserung für die Zukunftja
Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen6 Monate
Blindenhundja
Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckaktja
Flurschadenja
Forderungsausfalldeckungab 1.000 EUR
Hunderennen/- schlittenrennen
sowie dem dazugehörigen Trainingja
Hüten des Hundes durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)ja
Kein Leinenzwangja
Mietsachschäden an beweglichen Objekten in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusernnein
Mietsachschäden
Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen1 Mio. EUR
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgernja
Teilnahme am Unterricht eines Hundevereinsja
Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Hundeschau)ja
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) einschl. Ansprüche an den Tierhalterja
Tierische Ausscheidungen
Schäden an der Mietsache durch tierische Ausscheidungen sind mitversichertja
Vorsorgeversicherungja

Kein Versicherungsschutz besteht als Halter von Rottweiler und Dobermann und sog. Kampfhunden sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Als solche gelten z.B.: American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, Akbas, American Stafford Terrier bzw. American Steffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux-Dogge bzw. Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bull Terrier, Carpitan, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Estrela-Berghund, Fila Brasileiro, Kangal (Karabas), Karsthund, Kaukasischer Owtcharka, Komondor, Kraski Ovcar, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mioritic, Mittelasiatischer Owtcharka, Staffordshire Bull Terrier, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull, Podhalaner, Pyrenäenberghund, Römischer Kampfhund, Sarplaninac, Südruss. Owtcharka, Tibetanischer Mastiff, Tomjak, Tosa-Inu ...

ja = versichert
nein = nicht versichert

Stand 10/2010
Private HundehalterNVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
HundePremium
NVNV
NV steht als Abkürzung für Neuharlingersieler Versicherung.
Hundemax.
Auslandsaufenthalte
Mitversicherung weltweit1 Jahr1 Jahr
Innerhalb der EU5 Jahre3 Jahre
Bedingungsverbesserung für die Zukunftjaja
Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen12 Monate6 Monate
Blindenhund jaja
Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckaktjaja
Flurschadenjaja
Forderungsausfalldeckungab 500 EURab 1.000 EUR
Hunderennen/- schlittenrennen
sowie dem dazugehörigen Trainingjaja
Hüten des Hundes durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)jaja
Kein Leinenzwangjaja
Mietsachschäden an beweglichen Objekten in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern30.000 EUR, SB 100 EURnein
Mietsachschäden
Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen5 Mio. EUR1 Mio. EUR
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgernjaja
Teilnahme am Unterricht eines Hundevereinsjaja
Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Hundeschau)jaja
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) einschl. Ansprüche an den Tierhalterjaja
Tierische Ausscheidungen
Schäden an der Mietsache durch tierische Ausscheidungen sind mitversichertjaja
Vorsorgeversicherungjaja
Kein Versicherungsschutz besteht als Halter von Rottweiler und Dobermann und sog. Kampfhunden sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Als solche gelten z.B.: American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, Akbas, American Stafford Terrier bzw. American Steffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux-Dogge bzw. Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bull Terrier, Carpitan, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Estrela-Berghund, Fila Brasileiro, Kangal (Karabas), Karsthund, Kaukasischer Owtcharka, Komondor, Kraski Ovcar, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mioritic, Mittelasiatischer Owtcharka, Staffordshire Bull Terrier, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull, Podhalaner, Pyrenäenberghund, Römischer Kampfhund, Sarplaninac, Südruss. Owtcharka, Tibetanischer Mastiff, Tomjak, Tosa-Inu ...

ja = versichert
nein = nicht versichert

Stand 10/2010

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?


Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzen. Besonders Personen, die einen Hund bzw. ein Pferd besitzen, sollten sich absichern, damit ihnen nicht der finanzielle Ruin droht.

 

Was bedeutet Gefährdungshaftung?


Die Gefährdungshaftung liegt vor, wenn der Schaden durch Schaffung eines für die Allgemeinheit gefährlichen Tatbestandes verursacht wurde und der Verantwortliche dafür einzustehen hat, auch wenn ihm kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.


Die Gefährdungshaftung hat der Gesetzgeber als eine besondere Form der Haftung festgeschrieben. Hierbei haftet der Versicherungsnehmer bereits aus der Gefahr heraus.
In bestimmten Gefahrenlagen spielt es keine Rolle, ob er an dem Schaden ein persönliches Verschulden hat oder nicht, er muss trotzdem Schadenersatz leisten. Dies ist zum Beispiel bei der Tierhaltung der Fall.

 

Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?


Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, Tierhalter oder beim Sport schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Privat- / Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen diese Risiken ab.

 

Was ist im Schadensfall zu tun?


Man sollte den Schaden innerhalb einer Woche melden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, möglichst genau und wahrheitsgemäß schildern. Ohne Abstimmung mit uns sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber uns überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit uns.

 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Erstbeitrag unverzüglich nach der Aufforderung entrichtet wurde.

 

Was muss ich während der Vertragslaufzeit beachten?


Besonders Gefahr drohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders Gefahr drohend.


Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.