Die Hausratversicherung sollte den Neuwert des Hausrats abbilden. Liegt die Versicherungssumme unter diesem Wert, spricht man von einer Unterversicherung. Da der Neuwert des Hausrates meistens schwierig zu ermitteln ist, behilft man sich mit einer einfachen Faustformel: Pro Quadratmeter Wohnfläche rechnet man mit einem Hausratwert von 650 €. Daraus ergibt sich bei einer 100 m² Wohnung eine Versicherungssumme von 65.000 €. Mit dieser Berechnungsmethode erreichen Sie außerdem den sogenannten Unterversicherungsverzicht. Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Hausrats. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats.
Wenn Sie mit uns den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, prüfen wir im Schadenfall nicht, ob Sie unterversichert sind. Das heißt: Wir entschädigen Sie zum Neuwert. Der Höchstbetrag, den wir leisten, ist die Versicherungssumme. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung der NV automatisch, sobald Sie mindestens 650 € je Quadratmeter Wohnfläche versichern.
Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme ausreicht und den Wert Ihres Haushalts abdeckt. Vor allem bei vielen oder teuren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.