Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreibt der Gesetzgeber für alle Hunderassen eine Hundehaftpflicht vor. In Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg besteht für gefährliche Hunde eine Versicherungspflicht. In Bayern können die Behörden einen Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung von jedem Hundehalter verlangen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Pflicht für eine Hundehaftpflicht.
Wir empfehlen trotzdem jedem Hundehalter den Abschluss einer Hundehaftpflicht. Auch, wenn Ihr Hund sehr friedlich und ruhig ist, so kann es in Ausnahmesituation zu völlig unerwarteten Handlungen kommen, gegen deren finanziellen Folgen Sie sich absichern sollten.