Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Schaden von einem Pferd, dessen Pferdehalter weder eine Pferdehaftpflicht besitzt, noch finanziell in der Lage ist Ihren Schaden zu begleichen.
Unsere Pferdehaftpflicht bietet Ihnen hierfür eine Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten den Schadenersatz über Ihren eigenen Pferdehaftpflichtvertrag.
Doch um einen Schadenausgleich erhalten zu können, müssen Sie vor Gericht einen Titel erlangen. Hierfür ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung ratsam, um nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Auch hier sind wir für Sie da! In unserem Top-Produkt "NV PferdePremiumPlus" bieten wir Ihnen hierfür kostenlos eine Rechtsschutzversicherung an.