Sie haben einen Nebenjob als Gärtner? Unsere Privathaftpflicht bietet Ihnen auch dann vollen Schutz, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit als Gärtner einen Schaden verursachen. Sofern Ihr Jahresumsatz nicht über max. 18.000 € liegt, ist diese Leistung automatisch in Ihrem Vertrag ohne Mehrkosten enthalten.
Sie haben einen anderen Nebenjob? Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Botendienste, Leitung von Fitnesskursen, Markt-/Meinungsforschung, Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen, Schönheitspflege (z.B. Kosmetik, Frisör), Textverarbeitung, Tierbetreuung, Unterrichtserteilung, Warenhandel (z.B. Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Vertrieb von Bekleidung, Handarbeiten, Haushaltsartikeln, Kosmetik, Kunst, Kunsthandwerk und Schmuck), Alleinunterhalter, Annahme von Sammelbestellungen, Änderungsschneiderei, Stickerei, Datenerfassung, Prospektzustellung, Musiker.