Viele Personen stellen sich oftmals die Frage, ob sie bei Knochenbrüchen auch eine Leistung aus einer Unfallversicherung erhalten können.
In der Regel lautet die Antwort: Nein. Denn Knochenbrüche heilen meistens wieder, sodass keine dauerhafte Beeinträchtigung entsteht.
Ihr Vorteil: In unseren Unfallversicherungen sind Knochenbrüche grundsätzlich mitversichert. Unsere Unfallversicherungen „NV UnfallPremium 5.0“ / „NV Unfallmax 5.0“ leisten auch ein einmaliges Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 300 €.
Tipp: Sichern Sie auch das Krankenhaustagegeld ab, damit Sie diese Leistung im Falle eines Knochenbruchs in Anspruch nehmen können.