Ja, um die volle Leistung erhalten zu können, sind Voraussetzungen an den Versicherungsschutz geknüpft. Der Kunde hat eine unveränderliche Kennzeichnung des Luftfahrzeugs sicherzustellen und nachzuweisen. Dies kann eine vorhandene Seriennummer sein. Der Nachweis kann durch Originalrechnungen, -bescheinigungen oder vergleichbare Nachweise erfolgen.
Luftfahrzeuge sind nur versichert, wenn sie sich bei Eintritt des Schadenereignisses in einem Zustand befunden haben, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder wenn behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich, erteilt waren.