Zunächst ist bei dem Abschluss einer Fahrradversicherung zu beachten, dass sich die Versicherungssumme an dem Kaufpreis des Fahrrads orientiert. Sie sollten daher nicht am falschen Ende sparen und einen geringeren Kaufpreis angeben. Im Schadensfall könnte die Versicherungssumme nicht für den entstanden Schaden ausreichen.
Bitte bewahren Sie stets den Originalbeleg des Händlers auf.
Bei einem rabattierten Fahrrad geben Sie den Preis ohne Rabatte an. In der Regel steht auf der Rechnung auch die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Für ein gebraucht gekauftes Fahrrad (maximal 36 Monate alt), geben Sie den Preis an, den der Erstbesitzer gezahlt hat.
Wenn Sie Ihr E-Bike versichern möchten, sollten Sie darauf achten, dass auch Feuchtigkeits- und Elektronischäden in der Fahrradversicherung abgesichert sind.
Die NV Fahrradversicherung bietet Ihnen auch hierfür die optimale Absicherung.