NV Drohnenhaftpflicht Gewerbe

Unsere Highlights für Ihre gewerbliche Drohne

  • Bis zu 10 Mio. € Versicherungssumme
  • Maximales Abfluggewicht: bis 25 Kilogramm
  • Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung inklusive
  • Schutz für Mitarbeiter, Freunde und Familie
  • Absicherung bei Teilnahmen an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen

Abgesichert im fliegenden Modus

Warum eine gewerbliche Drohnenversicherung so wichtig ist

Die Luftverkehrsordnung spricht bei einer Drohne bzw. Copter, welche nur für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, von einem "Flugmodell".

Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wird aus der Drohne ein UAS (Unmanned Aircraft System). Ein UAS gilt laut Gesetz als Luftfahrzeug und benötigt ganz automatisch per Gesetz eine entsprechende Versicherung. In diesem Fall eine gewerbliche Drohnenversicherung.

Die Absicherung sichert das Gewerbe vor finanziellen Folgen ab, die im Falle eines Schadens durch die vielfältige Drohnennutzung entstehen können.

Was ist versichert?

Leistungen

Sie setzen Ihre Drohne vielfältig ein? Unsere gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich. Egal ob es sich um Film- oder Fotoflüge, Inspektionsflüge, Vorführ- oder Demonstrationsflüge, Vermessungsflüge, Forschungsflüge, Schulungsflüge sowie landwirtschaftliche Flüge (außer Sprüh- & Streuflüge) handelt.

Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Flüge, die mittels Smartphones oder Tablets gesteuert bzw. durchgeführt werden.

Des Weiteren sind FPV-Flüge abgesichert. Dabei wird die Drohne mithilfe einer Videobrille oder eines Monitors geflogen und gesteuert.

Sie setzen Ihre Drohnen auf Dienstreisen oder auch bei Veranstaltungen ein? Mit der gewerblichen Drohnen Haftpflicht sind Sie und Ihre Mitarbeiter auch im Ausland abgesichert. Wir bieten Ihnen innerhalb Europas für einen zeitlich unbegrenzten Zeitraum Versicherungsschutz. Außerhalb Europas besteht der Versicherungsschutz für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von maximal fünf Jahren. In Kanada und den USA besteht unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Versicherungsschutz.

Rückfragen?

Rufen Sie uns gerne an!
Jaqueline Ullrich
Versicherungsfachfrau
Kunden-Service
Tel. 04974 93 93 - 0

Mehr Leistungen

Unsere Drohnenhaftpflicht bietet Ihnen entscheidende Besonderheiten:

Überzeugen Sie sich selbst!

Üblicherweise bezahlt die Haftpflichtversicherung einen versicherten Schaden zum Zeitwert. Das bedeutet, der Geschädigte erhält einen Schadenersatz in der Höhe, die die beschädigte Sache am Schadentag noch wert war.  Die NV Drohnenhaftpflicht Gewerbe zahlt dahingegen sogar den Neuwert für beschädigte Sachen bis max. 18 Monate ab dem Kaufdatum.

Ihr neuer Versicherungsschutz gilt bereits ab Vertragsabschluss und ist in der Übergangszeit des Wechsels kostenfrei. Sie zahlen also erst, sobald Ihr bisheriger Vertrag erloschen ist.

Im ersten Schritt melden Sie den Schaden Ihrem aktuellen Versicherer. Wenn dieser den Schadenfall ablehnt, können Sie den entstandenen Schaden bereits vor Versicherungsbeginn bei uns melden.

Ihre Vorversicherung bietet Ihnen eine noch bessere Versicherungsleistung? Kein Problem! In unserem Top-Produkt NV Drohnenhaftpflicht Gewerbe bieten wir Ihnen die „Besitzstands-Garantie“. Diese garantiert Ihnen keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem Vorvertrag.
Und das Beste: Die Garantie ist kostenlos!

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Schaden von einer Person, die weder eine Drohnenhaftpflicht besitzt, noch finanziell in der Lage ist, den Schaden zu begleichen. Unsere Drohnenhaftpflicht bietet Ihnen für solch einen Fall eine Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten den Schadenersatz über Ihre eigene Drohnenhaftpflicht. Doch um einen Schadenausgleich erhalten zu können, müssen Sie vor Gericht einen Titel erlangen. Hierfür ist eine Rechtsschutzversicherung ratsam, um nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. 

Kurz und prägnant

Fragen und Antworten

Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wird aus der Drohne ein UAS (Unmanned Aircraft System). Ein UAS gilt laut Gesetz als Luftfahrzeug und benötigt ganz automatisch per Gesetz eine entsprechende Versicherung. In diesem Fall eine gewerbliche Drohnenversicherung.

Der deutsche Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden, unabhängig von Größe und Gewicht. Noch vor dem ersten Probeflug muss die neue Drohne bereits haftpflichtversichert sein.

Der Besitzer des Flugobjekts muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Plakette an der Drohne anbringen. Abhängig vom Copter und dessen Verwendung sind entweder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ("kleiner Drohnenführerschein" ab 250 Gramm Drohnengewicht) oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ("großer Drohnenführerschein" ab 900 Gramm Drohnengewicht) vorgeschrieben. Auf einen Drohnenführerschein können in der Regel nur Besitzer einer Drohne verzichten, die weniger als 250 Gramm wiegt.

Wir bieten Ihnen die gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung mit verschiedenen Deckungssummen in Höhe von 3 Mio. €, 5 Mio. € und 10 Mio. € an. Der Beitrag orientiert sich an der Höhe. So erhält man bereits ab monatlichen 11,17 € Versicherungsschutz auf höchstem Niveau.

Ein Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet und der Schadenhergang möglichst genau und wahrheitsgemäß geschildert werden. Ohne Abstimmung mit uns, sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber uns überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit uns.

Gerne können Sie uns telefonisch unter 04974 - 93 99 99 kontaktieren, sowie den Schaden über unsere Homepage melden.

Rückfragen?

Rufen Sie uns gerne an!
Kerstin Heuermann
Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Kunden-Service
Tel. 04974 93 93 - 0
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    1) NV DrohnenHaft 1.0 Gewerbe: Der Preis gilt für 1 Fluggerät (UAS) mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Schaden und einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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