NV Pferdehaftpflicht

Unsere Highlights für Ihre Pferdehaftpflicht

  • Versicherungsschutz auch für Reitbeteiligungen & Fremdreiter
  • Schäden an gemieteten Transportanhängern
  • Nachwuchs des versicherten Pferdes ist beitragsfrei mitversichert
  • Schutz auch bei Teilnahme an Reitveranstaltungen, Turnieren, Unterricht eines Reitvereins
  • Sicherheit auch bei der Erteilung von unentgeltlicher Reitunterricht
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Was ist versichert?

Leistungen

Ob beim Ausritt in den Wald, beim Abreiten in der Halle oder beim Grasen auf der Weide: Ihr Pferd kann jederzeit scheuen, ausschlagen, durchgehen. Ein Schaden kann dabei schnell entstehen und hohe Kosten verursachen. Da hilft es auch nicht, wenn als Glücksbringer das Hufeisen immer dabei ist. Als Halter haften Sie unbegrenzt und lebenslang für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.


Sichern Sie sich also noch heute mit der Pferdehaftpflicht der NV-Versicherungen gegen Schadenersatzansprüche ab!

Ein Albtraum-Szenario für jeden Pferdehalter: Sollte Ihr geliebtes Pferd durch einen Ripper oder durch Wölfe getötet werden oder so starke Verletzungen erlitten haben, dass es erlöst werden muss, haben Sie leider nicht nur einen persönlichen Verlust. Tritt ein solches Unglück ein, wird auch ein finanzieller Schaden verursacht. In unserem Top Produkt „NV PferdePremiumPlus 3.0“ ersetzen wir Ihnen die hierdurch entstandenen Kosten.


Die Höchstentschädigungsgrenze beläuft sich hierfür auf 3.000 €.

Sie sind im Urlaub und eine gute Freundin passt vorübergehend auf Ihr Pferd auf. Währenddessen passiert’s und es kommt zum Schaden: Ihr Pferd tritt beim Führen durch die Stallgasse ein anderes Pferd und verletzt dieses schwer.


Mit unserer NV Pferdehaftpflicht können Sie unbesorgt sein! Denn versichert sind nicht nur Sie als Pferdehalter: Unsere Pferdehaftpflicht wirkt auch für den, der für einen absehbaren Zeitraum Ihren Liebling in seiner Obhut hat! Hierzu zählen auch Ansprüche des Tierhüters an den Tierhalter, falls dieser von Ihrem Pferd verletzt werden sollte.


Und nicht nur das: Ebenso sind Fremdreiter und Reitbeteiligungen über Ihre NV-Pferdehaftpflicht versichert!

Die Teilnahme an Reitveranstaltungen, wie z.B. Turniere und gemeinsame Ausritte, sind gleichermaßen im Schutz der NV Pferdehaftpflichtversicherung inbegriffen.
Gerade bei Veranstaltungen, bei denen viele Pferde aufeinandertreffen ist ein guter Versicherungsschutz von großer Bedeutung. Ihr Pferd kann nervös werden und andere Pferde oder umstehende Menschen verletzen. Auch Schäden an Veranstaltungs-Equipment können hohe Kosten verursachen.


Wir nehmen Ihnen die Sorgen, sodass Sie sich voll und ganz auf die Medaillen konzentrieren können!


Profitieren Sie also noch heute von unseren umfangreichen Versicherungsschutz!

Rückfragen?

Rufen Sie uns gerne an!
Uwe Schipper
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Kunden-Service
Tel. 04974 93 93 - 0

Mehr Leistungen

Unsere Pferdehaftpflicht bietet Ihnen entscheidende Besonderheiten:

Sie stellen einem Verein Ihr Pferd auch für Veranstaltungen wie z.B. Schauvorführungen, Pferderennen, Distanzritte oder Turnieren zur Verfügung? Dann bietet Ihnen unser Top Produkt „NV PferdePremiumPlus“ die perfekte Absicherung.

Auch wenn Sie Ihr Pferd zu Vereinszwecken zur Verfügung stellen, besteht dauerhafter Versicherungsschutz, sofern es sich um eine private Teilnahme handelt und Sie hierdurch kein Einkommen erzielen.

Unser Top Produkt "NV PferdePremiumPlus" bietet Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie Ihr Pferd zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Entscheidend ist hierbei, dass Ihr Jahresumsatz 12.000 € nicht übersteigt. Sollte Ihr Pferd also in dieser Zeit einen Schaden verursachen, bieten wir Ihnen vollen Versicherungsschutz!

Ihr neuer Versicherungsschutz gilt bereits ab Vertragsabschluss und ist in der Übergangszeit des Wechsels kostenfrei. Sie zahlen also erst, wenn Ihr aktueller Vertrag abgelaufen ist.

Und das Beste: Unsere kostenlose „Lückenlos-Garantie“ ist in unseren Pferdehaftpflichtprodukten „NV PferdePremiumPlus“ und „NV PferdePremium“ automatisch versichert. 

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Schaden von einem Pferd, dessen Pferdehalter weder eine Pferdehaftpflicht besitzt, noch finanziell in der Lage ist Ihren Schaden zu begleichen.

Unsere Pferdehaftpflicht bietet Ihnen hierfür eine Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten den Schadenersatz über Ihren eigenen Pferdehaftpflichtvertrag.

Doch um einen Schadenausgleich erhalten zu können, müssen Sie vor Gericht einen Titel erlangen. Hierfür ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung ratsam, um nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Auch hier sind wir für Sie da! In unserem Top-Produkt "NV PferdePremiumPlus" bieten wir Ihnen hierfür kostenlos eine Rechtsschutzversicherung an.

Ihre Vorversicherung bietet Ihnen eine noch bessere Versicherungsleistung? Kein Problem! In unserem Top Produkt „NV PferdePremiumPlus“ bieten wir Ihnen die „Besitzstands-Garantie“. Diese garantiert Ihnen keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem Vorvertrag.

Und das Beste: Die Garantie ist kostenlos!

Unser Tipp für verantwortungsvolle Tierbesitzer: Runden Sie Ihren Schutz auch für Hunde ab!

  • Nachwuchs des versicherten Hundes ist beitragsfrei mitversichert
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter (z.B. durch Freunde oder Verwandte)
  • Kein Leinen/Maulkorbzwang

Kurz und prägnant – auch gerne ausführlich am Telefon!

Fragen und Antworten

Nein, eine Pflicht zur Versicherung Ihres Pferdes besteht nicht. Es besteht jedoch immer die Gefahr, dass Ihr Pferd einen hohen Schaden verursachen kann. Wenn Ihr Pferd einer anderen Person oder ein anderes Tier einen Schaden zufügt, haften Sie als Pferdebesitzer mit Ihrem gesamten Vermögen, in unbegrenzter finanzieller Höhe. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


Sorgen Sie daher vor! Mit der Pferdehaftpflicht der NV.

Die Pferdehaftpflicht der NV schützt Sie vor finanziellen Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Daher empfehlen wir das Pferd zu versichern, sobald es sich in Ihrem Besitz befindet. So sind Sie sofort auf der sicheren Seite!

Als Halter haften Sie voll und in unbegrenzter finanzieller Höhe für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Egal ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es Ihr eigenes Verschulden als Pferdehalter war oder jemand anderes das Pferd zum Zeitpunkt des Schadens führt.


Wir überprüfen für Sie im Schadenfall ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht. Sollten Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet sein, wehren wir für Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht.

Ja, es sind auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert. Hier inbegriffen sind ebenfalls eventuelle Ansprüche dieser Personen gegen Sie – für den Fall, dass Ihr Pferd seinen „Pfleger“ oder Reiter verletzen sollte.

Wir möchten Ihnen gerne so schnell wie möglich helfen.

Sie können den Schaden online, per Telefon 04974-939999, über Ihren persönlichen Betreuer vor Ort oder formlos per Post (Anschrift s. Versicherungsschein) melden.


Je mehr Daten Sie uns angeben desto besser. Denn damit können wir so schnell wie möglich den Schaden abwickeln. Geben Sie mindestens Ihre persönlichen Daten und den Schadentag an sowie was beschädigt wurde und wodurch. Hilfe bietet dabei auch unser Online-Schadenformular.

  • 1)
    Pferde Haftpflicht: Der Preis gilt für Ponys/Kleinstpferde bis 148 cm Stockmaß mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Schaden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • 2)
    Pferde Haftpflicht bessergrün: Der Preis gilt für Ponys/Kleinstpferde bis 148 cm Stockmaß mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Schaden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • 3)
    Pferde Haftpflicht: Der Preis gilt für Ponys/Kleinstpferde bis 148 cm Stockmaß mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Schaden und Ausschluss der Best-Leistungs- und Besitzstands-Garantie. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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