NV Hundehaftpflicht

Unsere Highlights für Ihre Hundehaftpflicht

  • Bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
    (z.B. durch Freunde oder Verwandte)
  • Mietsachschäden auch an beweglichen Sachen
    (z.B. in Hotels, Ferienwohnungen)
  • Nachwuchs des versicherten Hundes ist beitragsfrei mitversichert
  • Kein Leinen/Maulkorbzwang
  • Bergungs- & Rettungskosten

Was ist versichert?

Leistungen

Die Hundehaftpflichtversicherung sichert Sie vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr kleiner Liebling anrichtet. In einigen Bundesländern besteht bereits die Pflicht seinen Hund zu versichern. Wir empfehlen grundsätzlich jedem Hundebesitzer sich gegen Schäden seines Hundes abzusichern. Werfen Sie einen Blick auf unsere Karte:

Hundehaftpflicht Karte

Ein guter Freund geht mit Ihrem Hund „Gassi“. Dabei passiert´s!
Ihr Vierbeiner entdeckt einen anderen Hund und reißt sich los. Doch keine Sorge! 
Auch der Familienangehörige oder der Freund ist in dieser Zeit über Ihre Hundehaftpflicht abgesichert.
Und nicht nur das: Sollte Ihr Freund selbst durch Ihren Hund zu Schaden kommen, wird auch das von Ihrer Hundehalterhaftpflicht der NV übernommen.

Unsere Hundehaftpflicht bietet Ihnen auch dann optimalen Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund einen Schaden an Ihrer Mietwohnung verursacht. So bieten wir Ihnen Sicherheit, sofern Ihr Vermieter Schadenersatz von Ihnen verlangt. Dabei gewähren wir bei Mietsachschäden am Gebäude Versicherungsschutz bis zu 50 Mio. € - doch auch bei Schäden an beweglichen Dingen wie z.B. der gemieteten Einrichtung des Vermieters bieten wir vollen Schutz!

Fahren Sie gern mit Ihrem Hund in den Urlaub? Dann darf unsere Hundehaftpflicht nicht in Ihrem Koffer fehlen. Wir bieten Ihnen auch im Ausland vollen Versicherungsschutz. So sind die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die Ihr Hund verursacht vollständig versichert. Innerhalb Europas bieten wir sogar unbegrenzten Versicherungsschutz – doch auch weltweit haben Sie für bis zu 5 Jahren Versicherungsschutz.

Ratgeber

Auf den Hund gekommen - Tipps vom Experten

Eines Tages wird er kommen: Der unwiderstehliche Hundeblick. Böse kann man seinem eigenen Hund eigentlich nicht sein. Aber haben Sie schon mal überlegt, was ein Welpe und ausgewachsener Hund in seinem Leben alles anstellen kann? Was zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Bevor ein Hund einzieht, sollten Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus und Ihren Garten von allen Gefahren befreien. Folgende Gefahrenherde sollten Sie entfernen bzw. sichern:
 

  • giftige Pflanzen
  • Pflanzendünger
  • gefährliche Gartengeräte
  • Gartenschlauch (lädt zum Kauen ein)
  • Wasserbehälter und Teiche absperren oder stets beaufsichtigen
  • Kabel
  • spitze Gegenstände
  • alle verschluckbaren Teile
  • Zigarettenpackungen
  • Treppen

Zum Einstieg ist es ratsam Tabuzonen für den Welpen einzurichten z.B. bestimmte Zimmer. Der Mensch geht allein dort hinein und kommt recht schnell <1 Minute wieder hinaus. Der Welpe kann vor der Türe warten und alles beobachten. Bewege dich ganz selbstverständlich und kommentiere nicht mit Sätzen wie: „Ich komme wieder“ oder „Du bleibst hier“ etc.

Schleichen Sie sich niemals weg, wenn der Welpe schläft oder vertieft spielt, das kann zu Panik führen, wenn der Welpe plötzlich merkt er ist allein. Es ist ratsam die Übungen durchzuführen, wenn der Welpe bereits leicht müde ist und nicht zu aufgedreht. Ist die erste Hürde geschafft und der Welpe nimmt den Raumwechsel hin, können Sie die Zeitabstände langsam verlängern oder auch das Haus kurz verlassen z.B. um den Müll rausbringen.

In Deutschland ist eine Kennzeichnung für den Hund mit einem Mikrochip vorgeschrieben. Der Chip hat beispielsweise im Reiseverkehr internationale Gültigkeit. Jeder Chip hat eine eigene 15-stellige Identifikationsnummer, die durch ein Lesegerät abgerufen werden kann.

Absolut empfehlenswert ist es, den Welpen bei Tasso zu registrieren. Tasso ist eine Tierschutzorganisation, die sich der Registrierung und Rückvermittlung entlaufener Tiere widmet. Es ist keinem zu wünschen, aber es kann immer passieren, dass der Hund entläuft. Mithilfe des Chips und der hinterlegten Adresse, kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht.

Sie möchten mehr erfahren? Unser Welpen-Ratgeber enthält weitere hilfreiche Tipps für den Alltag mit ihrem Liebling. 

Rückfragen?

Rufen Sie uns gerne an!
Kerstin Heuermann
Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Kunden-Service
Tel. 04974 93 93 - 0

Mehr Leistungen

Unsere Hundehaftpflicht bietet Ihnen entscheidende Besonderheiten:

Kennen Sie das? Sie wollen mit Ihrem Hund in den Urlaub und leihen sich eine Transportbox. Es dauert nicht lange, da bemerken Sie, dass Ihr Liebling die Transportbox angeknabbert hat. Diese ist jetzt nicht mehr zu verwenden, ein unangenehmes Gespräch mit Ihrem Nachbarn ist nun die Folge.

Sie kümmern sich um die Entschuldigung - Wir uns um den Schaden!

Selbst, wenn Ihr vierbeiniger Freund die Rückbank eines geliehenen oder gemieteten Autos „zerlegt“, ersetzen wir den Schaden bis zu 5.000 €.

Unser Top Produkt "NV HundePremiumPlus" bietet Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Entscheidend ist hierbei, dass Ihr Jahresumsatz 12.000 € nicht übersteigt. Sollte Ihr Hund also in dieser Zeit einen Schaden verursachen, bieten wir Ihnen vollen Versicherungsschutz!

Ihr neuer Versicherungsschutz gilt bereits ab Vertragsabschluss und ist in der Übergangszeit des Wechsels kostenfrei. Sie zahlen also erst, wenn Ihr aktueller Vertrag abgelaufen ist.

Und das Beste: Unsere kostenlose „Lückenlos-Garantie“ ist in unseren Hundehaftpflichtprodukten „NV HundePremiumPlus“ und „NV HundePremium“ automatisch versichert. 

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Schaden von einem Hund, dessen Hundehalter weder eine Hundehaftpflicht besitzt, noch finanziell in der Lage ist Ihren Schaden zu begleichen.

Unsere Hundehaftpflicht bietet Ihnen hierfür eine Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten den Schadenersatz über Ihren eigenen Hundehaftpflichtvertrag.

Doch um einen Schadenausgleich erhalten zu können, müssen Sie vor Gericht einen Titel erlangen. Hierfür ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung ratsam, um nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Auch hier sind wir für Sie da! In unserem Top-Produkt "NV HundePremiumPlus" bieten wir Ihnen hierfür kostenlos eine Rechtsschutzversicherung an.

Ihre Vorversicherung bietet Ihnen eine noch bessere Versicherungsleistung? Kein Problem! In unserem Top Produkt „NV HundePremiumPlus“ bieten wir Ihnen die „Besitzstands-Garantie“. Diese garantiert Ihnen keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem Vorvertrag.

Und das Beste: Die Garantie ist kostenlos!

Kurz und prägnant – auch gerne ausführlich am Telefon!

Fragen und Antworten

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreibt der Gesetzgeber für alle Hunderassen eine Hundehaftpflicht vor. In Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg besteht für gefährliche Hunde eine Versicherungspflicht. In Bayern können die Behörden einen Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung von jedem Hundehalter verlangen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Pflicht für eine Hundehaftpflicht.

Wir empfehlen trotzdem jedem Hundehalter den Abschluss einer Hundehaftpflicht. Auch, wenn Ihr Hund sehr friedlich und ruhig ist, so kann es in Ausnahmesituation zu völlig unerwarteten Handlungen kommen, gegen deren finanziellen Folgen Sie sich absichern sollten.

Für Schäden, die Ihr Hund einer dritten Person zufügt, haften Sie als Hundehalter lebenslang und in unbegrenzter Höhe. Sie sollten daher beim Abschluss einer Hundehaftpflicht nicht an der vereinbarten Versicherungssumme sparen.

Wir empfehlen daher eine Versicherungssumme Ihrer Hundehaftpflichtversicherung von mindestens 15 Mio. € zu vereinbaren.

Ja! Die Hundehaftpflicht lässt sich in der Einkommensteuer als „(sonstige) Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen.

Wir möchten Ihnen gerne so schnell wie möglich helfen.

Sie können den Schaden online, per Telefon 04974-939999, über Ihren persönlichen Betreuer vor Ort oder formlos per Post (Anschrift s. Versicherungsschein) melden.


Je mehr Daten Sie uns angeben desto besser. Denn damit können wir so schnell wie möglich den Schaden abwickeln. Geben Sie mindestens Ihre persönlichen Daten und den Schadentag an sowie was beschädigt wurde und wodurch. Hilfe bietet dabei auch unser Online-Schadenformular.

  • 1)
    Hunde Haftpflicht: Der Preis gilt für den Tarif 50 plus NV HundePremium 3.0 ohne Selbstbeteiligung bei Versicherung eines Hundes. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • 2)
    Hunde Haftpflicht bessergrün: Der Preis gilt für den Tarif 50 plus NV HundePremium 3.0 ohne Selbstbeteiligung bei Versicherung eines Hundes. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • 3)
    Hunde Haftpflicht: Der Preis gilt für den Tarif 50 plus NV HundePremium Plus 3.0 ohne Selbstbeteiligung und Ausschluss der Best-Leistungs- und Besitzstands-Garantie bei Versicherung eines Hundes. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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