NV Kinderunfall

Unsere Highlights

  • Weltweiter Rundum Schutz 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr
  • Leistung bereits ab 1% Invaliditätsleistung
  • Kosten für Nachhilfeunterricht nach einem Unfall
  • Schutz auch bei typischen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln
  • Absicherung bei Infektionen z.B. durch Zeckenbiss

Falls der Schutzengel Ihrer Kinder gerade Pause macht

Warum ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Gerade für unseren Nachwuchs ist ein privater Unfallschutz besonders ratsam, da sie durch die gesetzliche Unfallversicherung noch weniger geschützt sind als wir Erwachsene. Über 60% der Kinderunfälle geschehen Zuhause, beim Sport oder bei Freunden. Doch in diesen Fällen hilft Ihren Kindern dann nur ausschließlich die private Unfallversicherung.

Typische Unfälle sind Stürzen, Ertrinken, Ersticken, Verbrennungen, Verbrühungen und Vergiftungen. Laut Statistischen Bundesamt ist der alltägliche Straßenverkehr das größte Unfallrisiko für Kinder.

Gut zu wissen: Sollten Sie versterben, führen wir den Versicherungsschutz für Ihre Kinder bis maximal zum 21. Lebensjahr beitragsfrei fort. Vorausgesetzt ist, dass Sie bei dem Vertragsabschluss das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Was ist in der NV Unfallversicherung für Kinder abgesichert?

Leistungen

Ihr Kind erleidet einen Unfall und muss ins Krankenhaus. Schlimm genug wenn´s passiert ist. Wir wollen Sie unterstützen, wenn Ihr Kind Sie am meisten braucht:

Natürlich möchte man als Eltern seinem Kind dann rund um die Uhr zur Seite stehen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur die Mitaufnahme der Eltern, sofern das Kind nicht älter als 9 Jahre ist.

Mit der Unfallversicherung zahlen wir die Kosten für ein Elternteil für bis zu 20 Übernachtungen und je Übernachtung ein pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 50 €. Das Alter Ihres Kindes spielt hierbei keine Rolle.

Für ästhetische Operationen, die medizinisch nicht erforderlich sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten.   Diese können je nach Eingriff sehr hoch sein.

Sollte das Aussehen Ihres Kindes durch einen Unfall stark beeinträchtigt sein, ersetzen wir die Kosten bis zu 100.000 €. Hierbei muss der Eingriff jedoch vor der Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Die Welt der Kinder ist noch frei von Gefahren. Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Eine waghalsige Wette unter Kindern reicht hier beispielsweise aus und es passiert in Sekundenschnelle:

Ihr Kind stürzt und verletzt sich dabei die Zähne. Oftmals sind dann die vordersten Schneidezähne betroffen. Statistiken belegen, dass jedes 3. Kind bis zum 16. Lebensjahr einen Unfall erleidet bei dem die Zähne beschädigt werden.

Der Zahnersatz nach einem Unfall kann dann sehr teuer werden. Gesetzlich krankenversicherte Personen erhalten von ihrer Krankenkasse einen festen Regelsatz. Die Kosten der Behandlung, die über diesen Zuschuss hinausgehen, muss die versicherte Person als Eigenanteil selber leisten.

Wir können zwar keine Zähne ersetzen, aber die dafür entstanden Kosten. Unsere Unfallversicherung leistet in diesen Fällen bis zu 100.000 €.

Kommt es dazu, dass Ihr Kind aufgrund eines Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen kann erstatten wir die Kosten für den Nachhilfeunterricht.

Unsere Produkte „NV UnfallPremium 5.0“ / „NV Unfallmax 5.0“ leisten auch für diesen Fall mit bis zu 50 € pro Tag, maximal bis zu 100 Tage. Diese werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeldleistung erstattet.

Ihre Kinder sind sehr neugierig? Im zweiten Lebensjahr steigt mit der zunehmenden Beweglichkeit des Kindes das Risiko, dass es mit giftigen oder ätzenden Substanzen in Berührung kommt und sie schluckt.

So betreffen 90 Prozent aller Vergiftungsunfälle Kleinkinder im Alter zwischen zehn Monaten und fünf Jahren.

Oftmals ist es einem nicht bewusst, wie viele alltägliche Dinge die sich in unserem Haushalt befinden giftig oder bei unsachgemäßem Gebrauch sehr gefährlich sein können.

Gerade kleine Kinder erkunden vieles mit dem Mund. Dabei sind es meist die ganz alltäglichen Dinge wie bspw. eine kleine Batterie, Haushaltsreiniger oder auch ein giftiges Blatt einer Pflanze.

Unsere Unfallversicherung leistet auch dann wenn es gesundheitliche Folgen aufgrund von Nahrungsmittelvergiftungen oder es sich um Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe handelt.

Für alle eine Herzensangelegenheit

Unser Tröstebär für Kinder, die einen Unfall hatten

Für Eltern ist die Absicherung ihrer Kinder eine Herzensangelegenheit. Für die NV-Versicherungen auch.

Aus diesem Grund bekommt jedes Kind bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres unabhängig von der Schwere der Verletzung bei einem Unfall einen Tröstebären von der NV.

Die Tröstebären bezieht die NV über die Deutsche Teddy-Stiftung mit Sitz in Esens.

 

Wichtige Bedeutung in der Unfallversicherung

Gliedertaxe & Invaliditätsgrad

Wenn es zu einem Unfall kommt, der bei Ihnen oder Ihrer Familie eine dauerhafte körperliche oder geistig Beeinträchtigung zur Folge hat, ist die private Unfallversicherung genau die richtige Vorsorge. Wie hoch jedoch die tatsächlich zu erbringende Leistung ausfällt, hängt von der dauerhaften Beeinträchtigung ab.

Wir zeigen wir Ihnen gerne, wie die Gliedertaxe funktioniert und auf welche Leistungen Sie im Ernstfall zählen können. Wir möchten sicherstellen, dass Sie gut informiert sind und im Falle eines Unfalls die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Die Gliedertaxe ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung des Invaliditätsgrads in der Unfallversicherung. Durch die Anwendung der Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad nach einem Unfall ermittelt, was wiederum die Höhe der Auszahlung durch die Unfallversicherung beeinflusst.

Die Invalidität ist eine bleibende Beeinträchtigung, die durch körperliche oder geistige Schäden entsteht und in manchen Fällen sogar zum Tod führen kann.

Der Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe und dem Verlust oder der Funktionseinschränkung bestimmter Körperteile oder Organe festgestellt. Ein höherer Invaliditätsgrad führt zu einer entsprechend höheren Zahlung Ihrer Unfallversicherung.

Die Progression in der Unfallversicherung beeinflusst maßgeblich die Höhe der Invaliditätsleistung, die im Falle eines Unfalls ausgezahlt wird. Dieser Zusatzbaustein kann sowohl den kurzfristigen Erwerbsausfall als auch anfallende Behandlungskosten ausgleichen. Die Progressionsstaffel, die vertraglich festgelegt wird, bestimmt, um welchen Faktor die Invaliditätsleistung erhöht wird.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Progression, desto mehr Invaliditätsleistung erhalten Sie. Es besteht die Möglichkeit, eine Unfallversicherung mit oder ohne Progression abzuschließen.

Mehr Leistungen

Unsere Unfallversicherung für Kinder bietet entscheidende Besonderheiten:

Zahnspangen kosten heutzutage sehr viel Geld. Bei den meisten Kindern sind Zahnfehlstellungen relativ häufig. Fast bis zu 60% aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland tragen eine Zahnspange.

Ohne Zahnzusatzversicherung oder private Krankenversicherung kann die Zahnspange sehr teuer werden.

Sollte die Zahnspange Ihres Kindes durch einen Unfall beschädigt oder zerstört werden, haben wir auch hierfür eine Lösung.

Unser Produkt „NV UnfallPremium 5.0“ leistet hier bis zu 100.000 €. Somit behalten Ihre Kinder auch zukünftig ihr schönstes Lächeln.

Versterben beide Eltern innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfalls, zahlen wir den hinterbliebenen Kindern in unseren Produkten  „NV UnfallPremium 5.0“ / „NV Unfallmax 5.0“ eine Vollwaisenrente in Höhe von bis zu 6.000 € pro Jahr und Kind.

Die Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Unsere Produkte „NV UnfallPremium 5.0“ und „NV Unfallmax. 5.0“ bieten Ihnen die passende Unterstützung wenn Sie es am dringlichsten benötigen:

So erstatten wir über unser Assistance-Paket auch die Kosten für eine Notbetreuung Ihrer Kinder bis zu 12 Jahren für einen Zeitraum von max. 10 Tagen.

Viele Personen stellen sich oftmals die Frage, ob sie bei Knochenbrüchen auch eine Leistung aus einer Unfallversicherung erhalten können.

In der Regel lautet die Antwort: Nein. Denn Knochenbrüche heilen meistens wieder, sodass keine dauerhafte Beeinträchtigung entsteht.

Ihr Vorteil: In unseren Unfallversicherungen sind Knochenbrüche grundsätzlich mitversichert. Unsere Unfallversicherungen „NV UnfallPremium 5.0“ / „NV Unfallmax 5.0“ leisten auch ein einmaliges Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 300 €.

Tipp: Sichern Sie auch das Krankenhaustagegeld ab, damit Sie diese Leistung im Falle eines Knochenbruchs in Anspruch nehmen können.

Neben der Vollwaisen Rente für Kinder bei Tod beider Elternteile verdoppeln wir ebenfalls die Todesfallsumme der Eltern, sollten diese durch denselben Unfall versterben.

Sofern mindestens ein Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, leisten wir in diesen Fällen in unseren Produkten „NV UnfallPremium 5.0“ / „NV Unfallmax 5.0“ bis zu 100.000 €. Tritt der Todesfall beider Elternteile während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein, werden wir bis zu 50.000 € an die hinterbliebenen Kinder ausgezahlt.

Sorgen Sie für ein sicheres Leben Ihrer Kinder vor! Erweitern Sie die Unfallversicherung Ihrer Kinder sinnvoll mit unserer Unfallrente.

Diese wird in dem Monat in dem sich der Unfall ereignet hat und danach monatlich ausgezahlt, sollte ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens 50% führen.

Unsere Unfallrente zahlen wir ein Leben lang, es sei denn der Invaliditätsgrad sinkt aufgrund einer Neubemessung unter 50%. Für Ihre Kinder bieten wir unsere Unfallrente bis maximal 1.000 € im Monat an.

Alles zur NV Kinder-Unfallversicherung

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Rückfragen?

Rufen Sie uns gerne an!
Volker Eckhoff
Versicherungskaufmann
Direktvertrieb
Tel. 04974 93 93 - 0

Kurz und prägnant

Fragen und Antworten

Kinder entdecken die Welt und sehen oftmals nicht die Risiken, die im Alltag lauern können. Sie haben ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. Für Kinder ist eine private Unfallversicherung daher noch sinnvoller als für Erwachsene. Da unsere Kinder nicht erwerbstätig sind, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung noch weniger. 60 % der Unfälle von Kindern ereignen sich Zuhause, bei Freunden oder beim Sport.

Wenn Sie vor Ihrem 45. Lebensjahr versterben sollten, führen wir die Unfallversicherung Ihres Kindes kostenlos bis zum 21. Lebensjahr weiter. Selbst im Basis Produkt „NV UnfallSpar 5.0“ ist der Schutz sogar bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei enthalten.

Erleiden Kinder einen Unfall während ihrer Freizeit, also außerhalb von Schule oder Kindergarten sowie deren Wegen dorthin und zurück, greift keine gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb ist die Absicherung durch eine private Kinderunfallversicherung sehr sinnvoll.

Die NV-Unfallversicherung sichert Ihre Kinder 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr weltweit ab – sowohl im Kindergarten als auch in der Freizeit.

Unter Umständen sind Ihre Kinder auch zunächst sofort und beitragsfrei versichert.

So sind Neugeborene grundsätzlich bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres mit einer Invaliditätsgrundsumme in Höhe von 100.000 € ohne Progression automatisch versichert und dadurch vom Beitrag zunächst befreit.

Bei adoptierten Kindern gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der rechtswirksamen Adoption bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages.

Danach erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Unser Tipp: Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit der Versicherungsschutz Ihrer Kinder nicht gefährdet wird.

Sie sollten so früh wie möglich über eine Unfallversicherung für Ihre Kinder nachdenken. Im zweiten Lebensjahr gelten Kinder als besonders unfallgefährdet, da mit dem Gehen sich der kindliche Bewegungsraum schlagartig erweitert.

Die Unfallversicherung für Ihre Kinder sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Damit bei einem möglichen Unfall eine finanzielle Absicherung vorhanden ist. Die Kinderunfallversicherung läuft maximal bis zum 18. Lebensjahr. Danach wechselt Ihr Kind in die Unfallversicherung für Erwachsene.

Wir informieren Sie automatisch vor dem 18. Lebensjahr und erfragen die berufliche Situation Ihres Kindes. Nach dem 18. Lebensjahr müssen wir den Kinderunfallvertrag auf den Tarif für Erwachsene umstellen.

Danach haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten:

1. Die vereinbarten Versicherungssummen des Kinderunfallvertrages werden in unveränderter Höhe fortgeführt. Dadurch steigt der bisherige Versicherungsbeitrag und richtet sich danach ob Ihr Kind kaufmännisch oder handwerklich tätig ist.

2. Der bislang gültige Versicherungsbeitrag bleibt gleich.

Durch die Umstellung auf den Tarif für Erwachsene kann durch eine Reduzierung der versicherten Summen der bisher vereinbarte Beitrag in gleicher Höhe fortgeführt werden.

Gut zu wissen: Kinder die auch nach dem 18. Lebensjahr noch zur Schule gehen, werden der günstigeren Gefahrengruppe für kaufmännisch Tätige zugeordnet.

Grundsätzlich wird der Beitrag durch die Wahl der versicherten Leistungen bestimmt. Die wichtigste Leistung ist die Invaliditätssumme in Verbindung mit einer Progression.

Optional können weitere Leistungen wie etwa die Todesfallsumme, das Krankenhaustagegeld, die Übergangsentschädigung, die Wahl einer Unfallrente und den Assistance Paketen vereinbart werden. Unsere private Unfallversicherung für Kinder bieten wir bereits für 35,70 €* pro Jahr an.

*Beitrag UnfallSpar 5.0: Invaliditätsgrundsumme 100.000 € mit einer 225% Progression inkl. Versicherungssteuer

Wir möchten Ihnen gerne so schnell wie möglich helfen. Dazu können Sie uns den Unfall am schnellsten direkt hier online, telefonisch unter 04974-939999, über Ihren persönlichen Betreuer vor Ort oder formlos per Post (Anschrift s. Versicherungsschein) melden.

Je mehr Daten Sie uns angeben desto besser. Denn damit können wir so schnell wie möglich den Schaden abwickeln. Geben Sie mindestens Ihre persönlichen Daten und den Schadenstag sowie den Namen der verletzten Person mit dem genauen Unfallhergang an. 

  • 1)
    NV UnfallSpar 5.0: Monatlich ab 2,73 € für Kinder im Alter von 0-17 Jahren bei einer Grundsumme von 100.000 € (Vollinvalidität 225.000 €) inklusive Ratenzuschlag und 19% Versicherungssteuer.
  • 2)
    NV Unfallmax. 5.0: Monatlich ab 3,36 € für Kinder im Alter von 0-17 Jahren bei einer Grundsumme von 100.000 € (Vollinvalidität 225.000 €) inklusive Ratenzuschlag und 19% Versicherungssteuer. NV Unfallmax. 5.0 bessergrün: Monatlich ab 3,57 € für Kinder im Alter von 0-17 Jahren bei einer Grundsumme von 100.000 € (Vollinvalidität 225.000 €) inklusive Ratenzuschlag und 19% Versicherungssteuer.
  • 3)
    NV UnfallPremium 5.0: Monatlich ab 6,10 € für Kinder im Alter von 0-17 Jahren bei einer Grundsumme von 100.000 € (Vollinvalidität 225.000 €) inklusive Ratenzuschlag und 19% Versicherungssteuer. NV UnfallPremium 5.0 bessergrün: Monatlich ab 6,41 € für Kinder im Alter von 0-17 Jahren bei einer Grundsumme von 100.000 € (Vollinvalidität 225.000 €) inklusive Ratenzuschlag und 19% Versicherungssteuer.
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