NV Wohngebäude

Unsere Highlights

  • Feuerrohbauversicherung beitragsfrei bis zu 18 Monate
  • Schäden durch Ableitungsrohre auf & außerhalb des Grundstücks bis 2.500 €
  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • Schäden durch Fußbodenheizung
  • Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

Sicherheit für die eigenen vier Wände

 

Ihr Haus ist eine Investition fürs Leben. Daher sollten Sie Ihr Wohngebäude dauerhaft vor möglichen Gefahren schützen! Sturm, Feuer, Blitz, Hagel oder auslaufendes Leitungswasser können an Ihrem Haus enorme Schäden hinterlassen. Ohne Absicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Ein Albtraum! Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung daher unerlässlich.

Was ist versichert?

Leistungen

Der Brand des eigenen Hauses ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Neben den seelischen Folgen wird damit auch zusätzlich die finanzielle Existenz gefährdet. Die NV Wohngebäudeversicherung steht besonders in diesen Fällen zuverlässig an Ihrer Seite und sichert Sie gegen Schäden durch Feuer ab. Zusätzlich zahlt unsere Versicherung auch Schäden, die durch Seng- oder Schmorschäden, Explosion, Implosion oder Blitz- Überspannung entstehen.

Bei der Absicherung gegen Leitungswasserschäden wird die Bedeutung der Wohngebäudeversicherung schnell deutlich: Stellen Sie sich vor, Ihre Heizung streikt oder ein Leitungsrohr platzt im Winter. Schäden durch Leitungswasser entstehen sehr schnell und verursachen einen hohen Schaden am Wohngebäude. Die NV Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Schäden, die durch umfassende Renovierungen entstehen können.

Wir im Norden wissen: Stürme können ganz schön ungemütlich werden. Aus diesen Erfahrungen heraus legen wir Wert auf einen entsprechenden Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude. Die NV Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz bei Stürmen für Ihr Gebäude. Wir lassen Sie nicht alleine im Unwetter stehen. Unsere Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus auch zusätzlich gegen Sturmschäden, sofern Ihre Antennen, Markisen oder Überdachungen beschädigt werden.

Eine ideale Ergänzung zusätzlich zu der Wohngebäudeversicherung ist auch die Absicherung gegen Elementargefahren. Hier schützen wir Sie gegen die finanziellen Folgen von Überschwemmung und Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau. Bedingt durch den Klimawandel wachsen auch stetig die Unwettergefahren. Daher ist die Elementarschadenversicherung gerade für Hauseigentümer von besonderer Bedeutung. Prüfen Sie gleich, ob auch Sie Ihr Gebäude gegen die Elementargefahren schützen können.

Sie besitzen eine Photovoltaikanlage? Dann sichern Sie diese zusätzlich bis zu einem Wert in Höhe von 500.000 € ab. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz auf höchstem Niveau, sofern Sie Ihr Wohngebäude bei der NV mindestens gegen Feuer versichern. So zählen Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Schäden durch Feuchtigkeit, Sturm oder Hagel, aber auch durch Frost zu den Highlights unserer Elektronikversicherung Ihrer Photovoltaikanlage.
Zum Versicherungsschutz zählen folgende Kosten: Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Des Weiteren werden Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer und Stemmarbeiten sowie für ein Gerüst am Haus oder Bergungsarbeiten bis zu 20.000 € übernommen.

Sprechen Sie uns gerne an.

NEU: Wärmepumpen optimal gegen Diebstahl absichern

Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung von Anlagen der regenerativen Energieerzeugung sind im Top-Produkt NV WohnhausPremium bis zur vollen Versicherungssumme und im Produkt NV Wohnhausmax 2.0 bis 5.000 € mitversichert.

Demnach sind folgende betriebsfertige Anlagen - einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen - ab sofort mitversichert:

  • Wärmepumpenanlagen
  • die am versicherten Gebäude befestigten Solarthermie, Balkonkraftwerke und Wallboxen
  • Anlagen der oberflächennahen Geothermie

Mehr Leistungen

Für alle die ein bisschen „mehr“ wollen: Die Besonderheiten der NV Wohngebäudeversicherung.

In der NV WohnhausPremium sind Ableitungsrohre auf und außerhalb des versicherten Grundstücks bis 2.500 € abgesichert. Des Weiteren können Schäden an dem Wohngebäude durch Regen- und Schmelzwasser zusätzlich mit der Elementarversicherung in der NV WohnhausPremium abgesichert werden.

Für Wohnräume: Sollte Ihr Mieter aufgrund eines versicherten Schadenfalls seine Wohnung nicht beziehen können, fehlen schnell wichtige Einnahmen. Wir bieten Ihnen die passende Lösung. In unserem Produkt „WohnhausPremium“ übernehmen wir auch diese Kosten bis zu einem Zeitraum von 36 Monaten.


Für gewerblich genutzte Räume: Falls es durch einen versicherten Schaden zu Mietausfällen kommt, leistet die NV Wohngebäudeversicherung bis zu 6 Monate lang für max. 6.000 € Mietausfall. Zieht der Mieter zum Beispiel aufgrund eines Schadens aus oder lässt sich die Wohnung aufgrund des Schadens nicht zeitnah vermieten, so steht die NV Versicherung zuverlässig an Ihrer Seite. Ebenso leisten wir bei Nachbarschaftsschäden bis zu 24 Monaten Unterstützung.

Fehler sind menschlich: Unsere Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen besondere Vorteile! Wir verzichten bei Schäden, die sich durch grob fahrlässiges Verhalten ereignen, auf eine Leistungskürzung. Unser Top Produkt "NV WohnhausPremium" bietet Ihnen hierbei vollen Schutz. Unabhängig wie der Schaden zustande kam, Sie erhalten die volle Leistung. In unserem Produkt "NV Wohnhausmax" verzichten wir bei Schäden bis 10.000 € auf eine Prüfung zur Leistungskürzung.

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie trotz eines Sturms der Windstärke 8 die am Gebäude angebrachte Markise nicht einfahren und diese beim Sturm beschädigt wird. Oder wenn Sie ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lassen und es in Flammen aufgeht. Selbst wenn Sie hin und wieder danach schauen, hat ein Gericht in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit bejaht. In diesen Fällen müssen Sie, entsprechend der Vertragsbedingungen, keine Leistungskürzung befürchten.

Kurz und prägnant – auch gerne ausführlich am Telefon!

Fragen und Antworten

In der Regel schließt der Eigentümer des Gebäudes die Versicherung ab, da das Eigentum eines Wohngebäudes die Voraussetzung für den Abschluss dieser Versicherung ist. Gibt es mehrere Eigentümer, beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus, so können alle Eigentümer gemeinsam die Wohngebäudeversicherung abschließen.

Grundsätzlich empfehlen wir jedem Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Der Kauf eines Hauses ist in der Regel die größte Investition im Leben eines Hausbesitzers. Diesen Wert sollte man bestmöglich gegen sämtliche Gefahren absichern. Bei finanzierten Gebäuden verlangt sogar die Bank häufig eine Absicherung der Immobilie durch eine Wohngebäudeversicherung. Durch Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschäden entstehen oftmals schnell sehr hohe Kosten, welche die finanzielle Existenz bedrohen können. Hier ist es besonders wichtig, eine zuverlässige Versicherung an seiner Seite zu wissen.

Wenn Sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind, können Sie die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ansetzen. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung sind gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig. So kostet Sie diese nichts, wenn Sie selbst nicht in dem Gebäude wohnen. Es ist lediglich zu beachten, dass Sie sich als Eigentümer an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten und für ihre Mieter keine unnötig hohen Kosten verursachen.

Der gleitende Neuwert eines Wohngebäudes ist ein errechneter Wert, welcher angibt, wie viel der vollständige Neubau Ihres Gebäudes in einem bestimmten Jahr kosten würde. Er dient dazu, die nötige Höhe der Versicherungssumme im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung umfassend zu bestimmen.

Aber auch die Postleitzahl der Region, in der Ihr Haus steht, spielt bei der Ermittlung der Versicherungssumme eine wichtige Rolle und geht in die Berechnung mit ein.

Die Besonderheit des gleitenden Neuwerts ist, dass dieser die Wertentwicklung Ihres Hauses berücksichtigt. Das bedeutet, dass der gleitende Neuwert  Preisschwankungen bei Materialkosten und die Lohnentwicklung im Baugewerbe mit einschließt. Das bietet Ihnen automatisch den Vorteil, dass Sie Ihre Immobilie bei einem versicherten Schaden stets in dem Zustand ersetzt bekommen, wie Ihr Zuhause vor dem Schadenfall gewesen ist.

Selbst wenn die Wiederherstellungskosten zwischenzeitlich gestiegen sein sollten, spielt das keine Rolle, da die Preisentwicklung bereits in der sich verändernden Versicherungssumme eingegangen ist. 

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