Wir sind damit gestartet, die Unfallverträge der Tarifgeneration 5.0 umzustellen, sofern die Kunden das 67. Lebensjahr vollendet haben. Sie als Makler haben dazu von uns im Voraus eine Übersicht der betroffenen Kunden erhalten. Dieser Prozess ist in unserem System immer weiter optimiert worden. Daher möchten wir im neuen Jahr 2025 zusätzlich die älteren Tarifversionen 3.0 und 4.0 in Angriff nehmen.
Was bedeutet das für Sie?
Für Sie als Makler ändert sich bei dem Ablauf nichts. In der Auflistung, die Sie zu Jahresbeginn von uns erhalten, werden dann zusätzlich die Verträge der Tarifversionen 3.0 und 4.0 von den Kunden mit aufgeführt, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. Das weitere Vorgehen bleibt gleich: Wir stellen die Unfallversicherung der Kunden unter Berücksichtigung der Höchst- bzw. Mindestversicherungssummen und des Mindestbeitrages auf den Tarif NV Unfall 67plus um. Der Kunde erhält von uns ein entsprechendes Schreiben sowie eine neue Police. Sollte der Kunde mit der von uns dokumentierten Umstellung nicht einverstanden sein, kann der Änderung bis einen Monat nach Beginn des neuen Versicherungsjahres schriftlich widersprochen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Fortführung im bisherigen Tarif ausgeschlossen ist und der Vertrag endet.