In den Unfalltarifen Unfall 5.0 und Unfall67 Plus erfolgt zum kommenden Rechnungsstellungstermin Ende April eine wichtige Änderung: Der bislang statisch hinterlegte Altersfaktor wird auf ein dynamisches Modell umgestellt – analog zur bereits erfolgten Umstellung in der Wohngebäudeversicherung.
Was ändert sich konkret?
Bisher blieb der Alterszuschlag über die gesamte Laufzeit eines Vertrags unverändert – selbst wenn der Kunde zwischenzeitlich in eine neue Altersstufe fiel. Künftig wird bei Erreichen einer neuen Altersgrenze automatisch der tariflich und bedingungsgemäß vorgesehene Zuschlag berechnet.
Ein Beispiel: Wurde ein Vertrag im Alter von 49 Jahren abgeschlossen, fiel kein Zuschlag an. Ab dem 50. Geburtstag greift jedoch ein Aufschlag von 10 %. Dieser wird mit der Umstellung nun korrekt berücksichtigt.
Hintergrund zur Altersstaffelung:
Die Zuschläge staffeln sich wie folgt:
18–49 Jahre: 0 %
50–59 Jahre: 10 %
60–67 Jahre: 20 %
67–69 Jahre: 0 %
70–74 Jahre: 10 %
75–79 Jahre: 20 %
80–84 Jahre: 30 %
85–89 Jahre: 40 %
Dank der breiten Altersstufen ist sichergestellt, dass es zu keinen sprunghaften Beitragserhöhungen kommt, die einzelne Versicherte stark belasten würden.
Wichtig für Ihre Kundenkommunikation:
Durch die Anpassung kann es zu Nachfragen von Kundinnen und Kunden kommen, wenn sich ihr Beitrag erhöht. Versicherungsnehmer werden rechtzeitig informiert und haben in diesem Fall – wie in der Wohngebäudeversicherung – ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, wahrgenommen werden.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner zur Verfügung.